Totalrevision der Schulzahnpflegeverordnung
Die Kommunalisierung der Schulzahnpflege seitens des Kantons Bern im Volksschulgesetz (VSG, Art. 60) machte es notwendig, die entsprechende Verordnung der Stadt Bern zu überarbeiten.
Die Durchführung von Schulzahnpflegemassnahmen wird zwar weiterhin vom Kanton vorgeschrieben, die Verantwortung hierfür jedoch vollständig an die Gemeinden delegiert. Somit werden im Kanton Bern die Gemeinden die eigentlichen Hüterinnen der Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen. Diese müssen die Zahngesundheitserziehung organisieren, die jährlichen Zahnuntersuchungen bezahlen und eine kostengünstige Behandlung von Zahnschäden sicherstellen.
Der Gemeinderat hat jetzt eine Totalrevision der Schulzahnpflegeverordnung beschlossen und zum 01.12.2002 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung stellt sicher, dass die bisherige Schulzahnpflege aufrecht erhalten bleibt.
Die öffentliche Schulzahnpflege ist wichtigste Grundlage für die zahnmedizinische Vorbeugung von Kindern und Jugendlichen. Es ist heute unbestritten, dass die Gesundheitserziehung möglichst früh beginnen sollte. Gezielte Vorbeugungsmassnahmen sind im Kindergarten, während des gesamten Pflichtschulalters und zur Erhaltung der vorbeugenden Wirkung bei erhöhtem Erkrankungsrisikos auch bei Jugendlichen nach der Pflichtschulzeit notwendig.
Eine konsequente Fortführung der Prophylaxe im Erwachsenenalter trägt dazu bei, dass die Kosten der öffentlichen und privaten Hand im zahnmedizinischen Bereich des Gesundheitswesens kalkulierbar bleiben. Eine gut ausgebaute Schulzahnpflege stellt darüber hinaus sicher, dass alle Kinder, unabhängig von Herkunft und sozialem Status der Eltern, dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten. Einer flächendeckenden, möglichst lückenlosen Prophylaxe kommt deshalb eine Schlüsselfunktion in der gesundheitspolitischen, finanzpolitischen und sozialpolitischen Debatte zu.
Da unbehandelte Kariesläsionen (Löcher) schnell in die Tiefe des Zahnes vordringen, ist eine frühzeitige und vollständige Behandlung von Kariesschäden ein integraler Teil der Schulzahnpflege. In der Stadt Bern wohnenden Kindern und Jugendlichen wird hierfür weiterhin ein kostengünstiges Behandlungsangebot mit einem Taxpunktwert von Fr. 2,80 gemacht. Die Schulzahnpflegeverordnung sieht auch unverändert eine Wahlfreiheit bei Kontrolluntersuchungen und zahnärztlicher Behandlung zwischen der Schulzahnklinik und Privatschulzahnärzten vor. Neu in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass das Volksschulgesetz die Wohnsitzgemeinde und nicht mehr die Gemeinde am Schulort mit der Pflege beauftragt. Insbesondere die Schulzahnklinik Bern wird jedoch für Kinder aller Gemeinden offen stehen.
Schliesslich sieht die Schulzahnpflegeverordnung auch vor, dass Eltern mit niedrigem Einkommen auf Antrag einen Behandlungskostenbeitrag erhalten können. Die Beitragsreduktion ist einkommensabhängig gestaffelt, enthält immer eine Eigenbeteiligung und kann zwischen 20 und 90% der Kosten ausmachen. Diese Regelung folgt dem Grundsatz, dass keinem Kind eine notwendige Behandlung verweigert werden darf, nur weil die Eltern eine Zahnbehandlung nicht bezahlen können.
Mit der neuen Schulzahnpflegeverordnung hat der Gemeinderat dafür Sorge getragen, dass in der Stadt Bern die erprobten, erfolgreichen zahnmedizinischen Vorbeugungsmassnahmen kontinuierlich weiter verfolgt werden können.
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