Sanierung der RBS-Haltestellen Felsenau und Tiefenau und Lärmsanierung Tiefenaustrasse
Die Haltestellen Felsenau und Tiefenau des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS) müssen saniert werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Lärmsanierung an der Tiefenaustrasse erfolgen. Die Federführung der Planungen liegt beim Kanton. Die Stadt muss sich mit 3,074 Millionen Franken (29 Prozent) an den Sanierungsarbeiten beteiligen. Nach Auffassung des Kantons handelt es sich dabei um gebundene Ausgaben, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen.
Zeitgleich mit den Massnahmen zur Aufwertung der Stationen soll auch die gemäss Lärmschutzverordnung erforderliche Lärmsanierung der Tiefenaustrasse realisiert werden. Die Projekte im Detail:
RBS-Unterführung Felsenau
Die bestehende RBS-Unterführung Felsenau stellt die direkte Verbindung zum öffentlichen Verkehr und zur Länggasse her. In der Unterführung gibt es zahlreiche schlecht einsehbare Ecken und Nischen. Eine publikumsfreundlichere und sicherere Gestaltung der Unterführung würde einen unverhältnismässig hohen Investitions- und Unterhaltsaufwand bedeuten. Das Projekt sieht daher die Schliessung des Bauwerks vor. Als Ersatz wird eine Plattform mit Lift und freistehender Treppe erstellt. Die Sicherheit lässt sich mit diesen Massnahmen für sämtliche Benutzerinnen und Benutzer der bisherigen Unterführung, vor allem aber für die Schülerinnen und Schüler, markant verbessern.
RBS-Unterführung Tiefenau
Auch die 1965 erstellte RBS-Station Tiefenau mit den beiden Unterführungen entspricht den heutigen Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr. Die Unterführungen, unübersichtlich und schlecht beleuchtet, rufen Unsicherheitsgefühle und Ängste hervor. Die Station soll deshalb grundlegend umgestaltet werden mit dem Ziel, die soziale Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer zu erhöhen. Zugleich ist vorgesehen, den Strassenraum im Stationsumfeld neu zu gestalten: Zwei neue Fussgängerübergänge über die Tiefenaustrasse werden es ermöglichen, die RBS-Station inskünftig gut einsehbar zu erreichen.
Lärmsanierung Tiefenaustrasse
Gemäss Teilstrassensanierungsprogramm (TSSP) werden bei 90 Gebäuden entlang der Tiefenaustrasse die Immissionsgrenzwerte überschritten. Nach Lärmschutzverordnung ist der Strasseneigentümer sanierungspflichtig. Die Vorgaben der LSV sollen durch folgende Massnahmen erfüllt werden:
- Erstellen von Lärmschutzwänden, die im Bereich der Fussgängerübergänge transparent sind.
- Bau von Lärmschutzwänden aus Natursteingitterkörben beidseits der Tiefenaustrasse im Bereich der Bahnstation Tiefenau.
- Ausbildung der Lärmschutzwände als Velounterstände und Warteräume im Bereich des Kreisels.
- Teilverkleidung der Untersicht des Felsenauviadukts mit schallabsorbierenden Elementen.
- Montage von Schallschutzfenstern.
Der Kanton hat die Federführung bei der Projektierung, Ausführung und Finanzierung der Projekte übernommen. Der RBS und die Stadt müssen ihre Beiträge gemäss den gesetzlichen Grundlagen leisten. Nach Auffassung des Kantons handelt es sich dabei um gebundene Ausgaben, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen.