Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

21. August 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Reglement über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

Gestützt auf die Gemeindeordnung (GO) ist die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am öffentlichen Leben in der Stadt Bern zu fördern. Gemäss Artikel 33 der GO muss der Stadtrat ein diesbezügliches Reglement erlassen. Der Gemeinderat hat nun ein Reglement samt zugehöriger Verordnung über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen verabschiedet und an die Spezialkommission Rechtsetzung zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

inf. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren nicht nur international, sondern auch national und auf kantonaler Ebene zum Thema geworden. Im Kanton Bern verfügen unter anderen die Gemeinden Worb, Köniz, Spiez und Ostermundigen über Jugendparlamente mit jeweils eigenen Budgetkompetenzen.

In Bern hat der Stadtrat mit der Genehmigung der Gemeindeordnung (GO) am 18. April 1999 durch den Souverän die Aufgabe erhalten, ein Reglement über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen zu erlassen. Der Gemeinderat legt nun dem Stadtrat ein entsprechendes Reglement vor. Bei dessen Ausarbeitung wurden die beiden städtischen Arbeitsgruppen «auf dem Weg zu einer kindergerechten Stadt» und «Jugendkonzept» einbezogen und haben sich intensiv mit der Ausgestaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Zudem sind die Anliegen von Kindern aus der Kindersession berücksichtigt worden.

Das Reglement wurde bewusst schlank gehalten. Es ist wichtig, die Mitwirkung nicht zu überreglementieren. Kinder und Jugendliche sollen vielmehr befähigt werden, selber zu sagen, was sie wollen und brauchen. Das Reglement, welches für Kinder und Jugendliche gut lesbar ist, liefert ihnen die dazu notwendigen grundlegenden Instrumente. Es unterscheidet zwei Mitwirkungsformen:

  • Das Kinderparlament für Kinder vom 8. – 14. Geburtstag
  • Die Jugendmotion für Jugendliche vom 14. Geburtstag bis zur Mündigkeit.

Das Kinderparlament

Kinder sind spontan. Die Organisationsform des Kinderparlaments muss deshalb möglichst offen sein, nur das Allernötigste vorschreiben und so Raum lassen für Unvorhergesehenes, Spontaneität, Animation und auch etwas Show. Damit das Kinderparlament aber auch tatsächlich Wirkung erzielen kann, verfügt es mit dem Kinderpostulat und dem Ratskredit von 30'000 Franken pro Jahr über altersgerechte Instrumente.

Die Jugendmotion

Das Mitwirkungsinstrument der Jugendmotion soll ermöglichen, dass Jugendliche ihre Anliegen ohne hohe Hürden einbringen können. Es entspricht damit dem Grundsatz, dass Jugendliche aktiv werden müssen, wenn sie etwas verändern wollen. Das Reglement offeriert also den Jugendlichen ganz bewusst nicht eine Palette von verschiedensten Mitwirkungsprojekten. Es schafft lediglich ein Instrument, das Jugendlichen ermöglicht, sich zu engagieren und ihre Anliegen einzubringen.

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile