Schlachthof Bern: Mieterstreckung bis Ende 2005
Die Stadt Bern und die Lüthi Schlachthof AG haben vereinbart, den am 31. Juli 2002 auslaufenden Mietvertrag für den Schlachthof Bern erst- und einmalig bis zum 31. Dezember 2005 zu erstrecken. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vereinbarung genehmigt. Die von Seiten der Stadt geforderten Auflagen für die Mieterstreckung hat die Lüthi Schlachthof AG erfüllt.
inf. Der provisorische, auf feste Dauer abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Stadt Bern und der Lüthi Schlachthof AG läuft Ende Juli 2002 aus. Nach längeren Verhandlungen haben sich nun die Mieterin wie auch die Vermieterin des Schlachthofs Bern auf eine erst- und einmalige Mieterstreckung bis Ende 2005 geeinigt. Als Voraussetzung für die Mieterstreckung forderte die Stadt Bern von der Lüthi Schlachthof AG die Erfüllung verschiedener Auflagen. Dabei ging es um folgende Punkte:
Lufthygiene
Die verlangten Massnahmen (unter anderem Biofiltersystem) und die Zielsetzung (Nachweis der Abluftqualität) bewirken einen Standard, der jenem von vergleichbaren Schlachthöfen entspricht. Bei Einhaltung dieser Vorschriften sollten die Geruchsentwicklungen für die Nachbarn wieder erträglicher und die Vorschriften der Lufreinhalteverordnung erfüllt werden. Das Biofiltersystem wird in den nächsten Wochen installiert.
Lärmschutz
Seit der Betriebsübernahme durch die Lüthi Schlachthof AG werden die Tiere viel früher angeliefert, zum Teil kurz nach 02.00 Uhr morgens. Dies führte zu Klagen aus der Nachbarschaft. Eine Aufsicht seitens der Lüthi Schlachthof AG soll in Zukunft dafür sorgen, dass die Zeiten gemäss den von der Gewerbepolizei erteilten Ausnahmebewilligungen für die Anlieferung von Schlachtvieh vor 07.00 Uhr strikt eingehalten werden. Zusätzlich sind bis zum 31. August 2002 im Bereich der Abladerampe schallabsorbierende bauliche Massnahmen zu realisieren. Es darf deshalb mit einer spürbaren Abnahme der Lärmbelästigung gerechnet werden.
Gewässerschutz
Mit der Realisierung verschiedener Massnahmen erfüllt die Lüthi Schlachthof AG inskünftig die Auflagen der Gewässerschutzbewilligung.
Die Mieterin akzeptierte diese Auflagen im Vorfeld der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Mieterstreckung und hatte bis am 25. Juli 2002 Zeit, die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Dies ist aus Sicht der Stadt Bern erfolgt, weshalb die Vereinbarung jetzt unterzeichnet wurde.