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26. Juni 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Teilrevision des Parkierregimes in der Unteren Altstadt

Der Gemeinderat will das Parkierregime in der Unteren Altstadt in zwei Punkten ändern. So soll inskünftig das Parkieren am Sonntag zeitlich unbeschränkt möglich sein und die zeitlich unbeschränkte Parkierzeit in der Nacht soll um zwei Stunden (bis 08.00 Uhr) verlängert werden. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Antrag genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

inf. Der Stadtrat hat im Juni 2000 die Parkiergebühren für die Stadt Bern beschlossen. Diese sind seit 1. Oktober 2000 in Kraft. Für die Untere Altstadt wurden Parkiergebühren von zwei Franken pro Stunde rund um die Uhr eingeführt. Dabei gilt:

  • 06.00 – 19.00 Uhr, Höchstparkzeit 60 Minuten
  • 19.00 – 06.00 Uhr, zeitlich unbeschränkte Parkzeit

Die Inbetriebnahme der Parkplatzbewirtschaftung am 1. Oktober 2001 zeigte rasch Schwächen und Unklarheiten auf. Das neue und komplexe System erfordert eine absolut zweifelsfreie Signalisation. Erforderliche Nachbesserungsarbeiten wurden anfangs 2002 abgeschlossen und mit einer Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt (PVUA) Ende Januar 2002 wurde für Geschäftsfahrzeuge ohne Lieferbereitschaft die Parkierungsmöglichkeit in einer angrenzenden Blauen Zone geschaffen. Nachdem die Vereinigten Altstadtleiste weitere Anpassungen forderten, schlägt der Gemeinderat nun dem Stadtrat die folgenden Verbesserungen vor:

  • Das Bedürfnis nach Güterumschlag in grossem Ausmass ab 06.00 Uhr ist nicht vorhanden. Die unbeschränkte Parkierdauer kann deshalb um 2 Stunden (neu 19.00 bis 08.00 Uhr) verlängert werden.
  • Am Sonntag soll es möglich werden, zeitlich unbeschränkt zu parkieren. Die Zeitlimite von 60 Minuten (tagsüber) gilt nur noch von Montag bis Samstag.

Informationsdienst der Stadt Bern

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