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17. Juni 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Vormundschaftsbereich erhält neue Struktur und neuen Namen

Das Vormundschaftswesen der Stadt Bern erhält eine neue Struktur und einen neuen Namen. Aus den beiden Abteilungen Amtsvormundschaft und Vormundschaftsverwaltung entsteht neu das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz. Der neue Name spiegelt das heutige Verständnis der Arbeit in diesem Bereich: Es geht darum, den betroffenen Personen beizustehen und weniger darum, sie zu bevormunden.

Anlass dieser Reorganisation war die stetige Zunahme der Fälle, was zu einer chronischen überlastung dieses sozialen Netzes führte. Die Amtsvormunde sahen sich ausserstande, noch mehr Mandate zu übernehmen. Die zuständige Direktion für Soziale Sicherheit wollte dieser überlastung nicht einfach mit der Aufstockung von Amtsvormunden begegnen, sondern sah durchaus eine Möglichkeit, mit einer Strukturbereinigung die Arbeitsabläufe so zu optimieren, dass die gesamte Organisation in Zukunft besser mit Belastungsspitzen umgehen kann.

Frau Ester Meier, welche vor drei Monaten zur Leiterin der Amtsvormundschaft gewählt wurde, wird Leiterin des neuen Amtes und ist somit für die Umsetzung der vom Gemeinderat verabschiedeten Reorganisation verantwortlich.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Strukturreform und den nun folgenden Umsetzungsmassnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Vormundschaftsbereich effizient und effektiv erfüllt werden können. Auf die Unterstützung durch Freiwillige aber kann und soll auch weiterhin nicht verzichtet werden. Bereits heute wird rund ein Drittel der Beistandschaften in der Stadt Bern von Privatpersonen geführt, welche die spannende und verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Personen zu begleiten, die ihre Angelegenheiten finanzieller oder persönlicher Art nicht mehr alleine regeln können. Die Arbeit dieser Privatpersonen, die Beistandschaften übernehmen, soll in Zukunft mit Kursangeboten und einer professionellen Beratung durch das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz unterstützt und begleitet werden.

Wer sich für das Führen einer Beistandschaft interessiert, kann sich gerne im Amt für Erwachsene- und Kindesschutz (Tel. 031 321 63 89) unverbindlich nach Möglichkeiten und Rahmenbedingungen erkundigen.

Direktion für Soziale Sicherheit

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