Stiftung Kornhausbibliotheken: Leistungsvertrag 2003 - 2006
Der Gemeinderat will mit der Stiftung Kornhausbibliotheken einen Leistungsvertrag für die Jahre 2003 bis 2006 abschliessen. Er hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet und an die Finanzkommission zuhanden Stadtrat und Souverän weitergeleitet.
Der neue Leistungsvertrag hat eine Geltungsdauer von vier Jahren (2003 bis 2006). Im Vertrag geregelt werden im wesentlichen der Leistungsauftrag und der Eigenfinanzierungsgrad der Kornhausbibliotheken sowie die Abgeltung der Auftragserfüllung durch die Stadt. Der Leistungsvertrag entspricht grundsätzlich auch den Subventionsverträgen, die aufgrund des kulturpolitischen Konzepts des Gemeinderats mit den Kulturinstitutionen abgeschlossen werden sollen.
Die Kornhausbibliotheken erwirtschaften durch Benutzungsgebühren mindestens 13 Prozent ihrer Mittel selber. Die Gebühren werden aus bildungs- und kulturpolitischen Gründen so angesetzt, dass sie eine gewisse Niederschwelligkeit bewahren und nicht abschreckend wirken. Für die Finanzierung des Betriebsdefizits kommt gemäss langjähriger Praxis zu vier Fünfteln die Sitzgemeinde und zu einem Fünftel der Kanton auf.
Der Anteil der Stadt an den gesamten Betriebskosten der städtischen Bibliotheken beläuft sich gemäss neuem Leistungsvertrag auf rund 76 Prozent. Dies macht einen jährlichen Betrag von 3,237 Millionen Franken aus.