Zonenplan Rehhag
Nach der öffentlichen Auflage hat der Gemeinderat den Zonenplan Rehhag definitiv verabschiedet und an die Planungs- und Verkehrskommission zuhanden Stadtrat und Stimmberechtigte weitergeleitet. Die Volksabstimmung ist für kommenden September vorgesehen.
- Der Zonenplan mit Zonenvorschriften enthält die Grundordnung. Er muss den Stimmberechtigten vorgelegt werden.
- Die Überbauungsordnung enthält detaillierte Regelungen zum Lehmabbau, zur Waldrodung und Ersatzaufforstung, zur Rekultivierung samt Terraingestaltung sowie zur Etappierung und zu den Folgenutzungen. Bestandteil der Überbauungsordnung, die in der Kompetenz des Stadtrats liegt, ist ein Infrastrukturvertrag.
Das Areal der Planung Rehhag befindet sich grösstenteils in Privatbesitz. Mit dem Zonenplan und der Überbauungsordnung sollen Nutzungen ermöglicht werden, die in hohem Mass auch der Öffentlichkeit zugute kommen. Es sind dies:
- Festlegung von Schutzgebieten
- Schaffung einer ökologischen Ausgleichsfläche, die das Rehhaghölzli mit dem Stegenwald vernetzt.
- Schaffung eines öffentlichen Aussichtspunkts mit «Brätliplatz».
- Realisierung eines Spazierwegs für eine kleine Rundwanderung von etwa zwei Kilometern Länge.
- Schaffung eines durchgehenden Fuss- und Velowegs vom Moosweg zum Kleefeld.
Den privaten Interessen dienen:
- Ausdehnung des Abbaugebiets in den Wald.
- Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für den Ziegeleibetrieb.
- Ermöglichung von Sport- und Freizeitbauten und -anlagen nach der Rekultivierung.
Bei einer Ablehnung des Zonenplans müsste eine neue Planung erarbeitet werden, da ein Bundesgerichtsentscheid von der Stadt Bern verlangt, dass sie die Weiterexistenz der Ziegelei mit einer Industriezone sichere.