Totalrevision des Reglements über die politischen Rechte
Nach der Durchführung einer breiten Vernehmlassung hat der Gemeinderat nun die Totalrevision des Reglements über die politischen Rechte verabschiedet und an die Spezialkommission Rechtsetzung zuhanden von Stadtrat und Stimmberechtigten weitergeleitet. Die (obligatorische) Volksabstimmung ist für September 2002 vorgesehen.
Mitwirkung der Bevölkerung
Artikel 32 der Gemeindeordnung räumt der Quartierbevölkerung das Recht ein, in Belangen mitwirken zu können, die ihr Quartier besonders betreffen. Mit der Formulierung in der GO, wonach Quartierorganisationen mitwirken können, sofern ihre Zusammensetzung die Vielfalt des Quartiers angemessen widerspiegelt, wurde die bisherige auf Richtlinien des Gemeinderats beruhende Praxis hinsichtlich der Quartiermitwirkung auf die verlangte gesetzliche Basis gestellt. Die Anerkennung einer Quartierorganisation kann dann erfolgen,
Die Anerkennung hat zur Folge, dass die betreffende Quartierorganisation Anspruch auf finanzielle Beiträge der Stadt erheben kann.
Parteienfinanzierung
Die politische Willensbildung ist ohne Parteien kaum denkbar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung fehlt es den Parteien aber oftmals an den nötigen finanziellen Mitteln, um ihre Haltung zu aktuellen Fragen darzulegen. Das neue Reglement sieht vor, dass jeder im Stadtrat vertretenen Partei pro Stimme, die sie anlässlich der letzten Stadtratswahlen erhalten hat, ein Beitrag von fünf Rappen ausbezahlt wird. Den Parteien, die von der Parteienfinanzierung Gebrauch machen wollen, wird die Pflicht auferlegt, über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft abzulegen und gegenüber dem Stadtrat ihre Jahresrechnung offen zu legen. Es wird den Parteien untersagt, anonyme Spenden entgegen zu nehmen.
Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Gemäss Artikel 33 GO ist auch für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ein Reglement zu erlassen. Die Frage, ob auch diese Bestimmungen in das Reglement über die politischen Rechte aufzunehmen seien, wurde geprüft und verworfen. Für diese neuen Formen der Mitwirkung soll ein eigenes, möglichst jugend- und kindergerechtes Reglement erlassen werden.
Verordnung über die politischen Rechte
Aus Gründen der Transparenz legt der Gemeinderat auch einen Entwurf für die in seiner Zuständigkeit liegende Verordnung über die politischen Rechte vor. Die Verordnung wird jedoch erst erlassen, wenn das Reglement über die politischen Rechte in Kraft tritt. Je nach dem Gang der Beratungen im Stadtrat wird der Entwurf noch überarbeitet werden müssen.