Einführung von Freibädereintritten für Auswärtige
Der Gemeinderat will bei auswärtigen Personen ein Eintrittsgeld für den Besuch städtischer Freibäder verlangen. Der Entscheid darüber liegt beim Stadtrat. Der Gemeinderat legt diesem deshalb eine Vorlage für einen Grundsatzentscheid vor.
Mit der Einführung von Eintritten für Auswärtige möchte der Gemeinderat mit den anderen Gemeinden im Kanton gleichziehen. Denn in sämtlichen anderen öffentlichen Schwimmbädern des Kantons Bern muss Eintritt bezahlt werden. Die Einführung der Gebühr bedingt aber bauliche Vorkehrungen, die Installation von technischen Einrichtungen (z.B. Münzautomaten) und eine Erhöhung des Personalbestands für die Wartung der Apparate, Bedienung der Kassen, Kontrollen, Abrechnungen etc.
Erste Berechnungen haben gezeigt, dass für die baulichen Anpassungen Investitionskosten von rund 1,4 Millionen Franken nötig sind. Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen gemäss dieser Berechnung rund 480'000 Franken. Bei einer Zahl von 240'000 auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro Saison könnten somit jährliche Mehreinnahmen von rund 123'000 Franken erzielt werden.