Mietzinssenkungen bei städtischen Wohnungen
Veranlasst durch den aktuellen Hypothekarzins von 4 % senkt die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Bern per 1. Mai 2002 die Mietzinse bei der Mehrheit der städtischen Wohnungen um annähernd 5 Prozent.
Nicht gesenkt werden die Mietzinse bei Wohnungen, die bereits auf einem Hypothekarzins von 4,25 % oder weniger beruhen, sowie bei Wohnungen, die dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) unterstehen, und bei Mietverträgen, bei denen eine gestaffelte Erhöhung gem. OR Art. 269c für die nächsten Jahre vereinbart worden ist.