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19. Dezember 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Gleichrichterstationen bleiben im Vermögen des Elektrizitätswerks

Der Gemeinderat hat beschlossen, die zur Umwandlung von Netzstrom in Fahrstrom dienenden Gleichrichterstationen im Vermögen des Elektrizitätswerks der Stadt Bern (EWB) zu belassen. Das EWB muss nun mit Bernmobil einen Dienstbarkeitsvertrag abschliessen.

inf. Am 17. Oktober 2001 hat der Gemeinderat die Vereinbarung über die Vermögensausscheidung zwischen der Stadt Bern und Bernmobil zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Mit dieser Vereinbarung werden grundsätzlich alle betriebsnotwendigen Einrichtungen und Grundstücke an Bernmobil übertragen. Im Fall der Grundstücke erfolgt dies durch Begründung selbständiger Baurechte, wobei ein globaler Baurechtszins von 1,15 Millionen Franken festgelegt wurde.

Aus der Vereinbarung ausgeklammert wurde die Übertragung der so genannten Gleichrichterstationen. Diese befinden sich heute im Vermögen des Elektrizitätswerks der Stadt Bern (EWB). Die zehn Gleichrichterstationen dienen dazu, Netzstrom (Wechselstrom) in 600-V-Gleichstrom umzuwandeln. Diesen benötigt Bernmobil als Fahrstrom für den Tram- und Trolleybusbetrieb. Die Gleichrichterstationen sind von unterschiedlicher Form und Grösse: Manchmal handelt es sich bloss um einen «Schaltkasten», manchmal um ein eigens dafür erstelltes Häuschen.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die Gleichrichterstationen im Vermögen des Elektrizitätswerks der Stadt Bern zu belassen. Da die Stationen für den Betrieb von Bernmobil jedoch sehr wichtig sind, hat der Gemeinderat das EWB verpflichtet, mit Bernmobil einen Dienstbarkeitsvertrag abzuschliessen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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