Regenabwassergebühr-Rechnung für das Jahr 2001
Das Tiefbauamt der Stadt Bern ist beauftragt worden, im Jahr 2001 erstmals die wiederkehrenden Regenabwassergebühr zu erheben. Die Bearbeitung der Selbstdeklarationen zur Erfassung der Daten der wiederkehrenden Regenabwassergebühr ist abgeschlossen. Alle gebührenpflichtigen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern respektive deren beauftragten Verwaltungen oder Mieterinnen und Mietern werden in den nächsten Tagen eine Rechnung erhalten.
Regenabwassergebühr - der ökologische Aspekt
Früher floss Regen- und Schmutzwasser zusammen in die Kanalisation. Heute darf das saubere Regenwasser aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht mehr unnötig mit dem Schmutzwasser vermischt werden. Es soll durch Versickern und Verdunsten im natürlichen Wasserkreislauf bleiben.
Die Stadt Bern setzt mit dem Abwasserreglement vom 28. Oktober 1999 die Forderungen von Bund und Kanton um wie:
- Schutz des Bodens und des Grundwassers
- Umweltgerechte Reinigung und Entsorgung des Abwassers
- Verursacherorientierte Finanzierung der Abwasserreinigungskosten
Regenabwassergebühr - der finanzielle Aspekt
Abgeleitetes Regenwasser verursacht in der Kanalisation und in der ARA zusätzliche Infrastruktur- und Reinigungskosten. Für die Verrechnung gilt der Grundsatz des Verursacherprinzips: Wer eine öffentliche Dienstleistung in Anspruch nimmt - also das Regenabwasser über eine öffentliche Kanalisation ableitet - bezahlt mit der neuen Regenabwassergebühr seinen Teil an diese Leistungen. Es ist zu beachten, dass die Entsorgung des Abwassers eine spezialfinanzierte Aufgabe im Sinne von Artikel 86 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 ist. Die Abwassergebühren dienen ausschliesslich zur Finanzierung der damit verbundenen Aufwendungen. Basierend auf den oben genannten gesetzlichen Grundlagen erhebt die Stadt Bern im Jahr 2001 erstmals Regenabwassergebühren. Die Mindestgebühr für die Ableitung von Regenwasser in die Kanalisation beträgt 50 Franken (exkl. MWST) für die betroffene Parzelle. Pro 150 m2 entwässerter, an die Kanalisation angeschlossener Fläche beträgt die Jahresgebühr je 50 Franken.
Berechnung der Flächen
Berechnungsbeispiel: Bei einer Liegenschaft mit einer Gebäudegrundfläche von 120 m2 und einer befestigten Hoffläche von 80 m2 ergibt sich ein Total von 200 m2, somit eine jährliche Grundgebühr von
Fr. 100.00 (Kategorie 151 m2 bis 300 m2).
Kleinere Liegenschaften wurden in der Regel auf der Grundlage der amtlichen Grundbuchvermessung erfasst. Als Berechnungsbasis dienten die Gebäudegrundflächen. Die Zugangswege, die Vorplätze und die vorstehende Dachflächen wurden mit einem generellen Zuschlag von 10% zur Grundfläche angerechnet. Nur grössere, zusätzlich befestigte Flächen wurden separat erfasst.
Bei grösseren Liegenschaften wurden die relevanten Flächen anhand von Orthofotos (Luftaufnahmen) und Plänen erfasst. In Einzelfällen wurden vor Ort weitergehende Abklärungen gemacht. Die entwässerten Dach- und Hofflächen sind für jede Parzelle separat berechnet worden. Stehen auf einer Parzelle mehrere Gebäude, so wurden die Flächen dieser Gebäude zusammengezählt. Eine allfällige prozentuale Aufteilung der Gebühren auf einzelne Anlagen muss von den betroffenen Eigentümern vorgenommen werden.
Befestigte Flächen erscheinen auf dem Orthofoto als graue Flächen. Eine exakte Unterscheidung zwischen einem Asphaltbelag und einer bekiesten Fläche war somit nur beschränkt möglich. Deshalb wurden die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer gebeten, die entsprechenden Angaben zu überprüfen und mittels der Selbstdeklaration allenfalls zu korrigieren. Rund 1 000 Liegenschaftsbesitzende haben davon Gebrauch gemacht.
Rabatt für entwässerte Gründächer
Aus ökologischen Gründen gewährt der Gemeinderat der Stadt Bern bei entwässerten Gründächern mit einer Humusstärke von mindestens 10 cm einen öko-Rabatt von 20% auf den entsprechenden Gebühren. Die Erfassung der Gründächer erfolgte ausschliesslich über die Selbstdeklaration, d.h. der Rabatt musste beantragt werden.
Info- und Auskunftsstellen der Stadt Bern
Das Tiefbauamt der Stadt Bern, vertreten durch das Informationsbüro BauStelle, Bundesgasse 38, 3001 Bern, Telefon 031 321 77 77, gibt während den Bürozeiten gerne Auskunft. Unter dieser Adresse können auch Publikationen wie die städtischen Reglemente (Abwasserreglement der Stadt Bern, Abwasserverordnung, Verordnung über den Abwassertarif und über die technischen Vorschriften) oder verschiedene Broschüren zum Thema Regenabwasser bestellt werden. Im Internet liefern folgende Websites weitere Informationen: www.bern.ch, Rubrik Stadtkanzlei, Rubrik Rechtssammlung, Suchbegriff *abwasser, www.ara-bern.ch, www.gsa.bve.be.ch.