Teilrevision des Reglements über die Gebührenerhebung
Im Rahmen des 9. Sparmassnahmenpakets hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für Fehlalarme, welche die Berufsfeuerwehr betreffen, auf das schweizerische Mittel anzuheben. Er hat jetzt die dafür nötige Revision des Gebührenreglements verabschiedet und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.
Durch eine Revision des Gebührenreglements soll inskünftig bereits der erste Fehlalarm, bei dem die Feuerwehr ausrücken muss, kostenpflichtig sein. Bisher war dies erst beim dritten Fehlalarm der Fall. Neu würde der erste Fehlalarm zwischen 400 und 700 Franken kosten, der zweite Fehlalarm zwischen 700 und 1200 Franken. Ab dem dritten Fehlalarm betragen die Kosten zwischen 900 und 1800 Franken.
Neu will der Gemeinderat auch eine Gebühr (50 Franken) für die Beseitigung von Insekten durch die Berufsfeuerwehr erheben. Pro Jahr rückt die Feuerwehr zu rund 300 bis 600 Insekteneinsätzen aus. Diese Einsätze waren bisher gratis.