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17. Oktober 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Ueberbauungsordnung Heckenweg geht in die Mitwirkung

inf. Am Heckenweg 7 soll in der Wohnzone Wa, Bauklasse 2, das bestehende Einfamilienhaus abgerissen und ein Terrassenhaus mit vier Wohnungseinheiten erstellt werden. Mit der geltenden Bau- und Zonenordnung ist der vorgesehene Neubau nicht realisierbar. Das projektierte Terrassenhaus überragt die im Bauklassenplan definierte Gebäudehöhe, die maximale Ausnutzung gemäss Grundordnung wird jedoch nicht überschritten. <p>Der Bau des Terrassenhauses würde in der gegebenen Situation die Schaffung von qualitativ hochstehendem Wohnraum in verdichteter Bauweise ermöglichen. Für die Realisierung des Projekts ist eine Ueberbauungsordnung erforderlich. Diese hat der Gemeinderat nun zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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