Totalrevision der Personalverordnung
In der totalrevidierten Personalverordnung werden die wichtigsten Aenderungen des Personalreglements im Detail geregelt, wie beispielsweise die Umwandlung von Beamtinnen und Beamte in «öffentlich-rechtliche Angestellte», die Konkurrenzregelung bei der Ausrichtung der Kinderzulage, der dreiwöchige Vaterschaftsurlaub und die Zumutbarkeit von Umplatzierungen. Im weiteren wurden Aenderungen bei der Ferien- und Spesenregelung, beim Lohnanstieg, bei den Betriebszeiten und bei der Personalbeurteilung vorgenommen.
Der Gemeinderat hat die Personalverordnung, die per 1. Januar 2002 in Kraft tritt, beschlossen. Die neue Verordnung wird publiziert.