Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

6. Juni 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Überbauungsordnung Schanzeneckstrasse 1+3 (altes Frauenspital)

inf. Der Betrieb des kantonalen Frauenspitals wird Mitte 2002 in den Neubau auf dem Inselareal verlegt. In die dadurch frei werdende Liegenschaft Schanzeneckstrasse 1+3 soll 2004 die kantonale Steuerverwaltung einziehen.

Das Areal des alten Frauenspitals liegt in der Zone für private Bauten im allgemeinen Interesse (Fd), die benachbarten Liegenschaften zwischen der Schanzeneckstrasse und dem Falkenhöheweg in der Wohnzone Wa und Bauklasse E. Baulinien sind heute keine vorhanden. Das Nutzungsmass in der Zone Fd ist nicht beschränkt. Allerdings muss gemäss Artikel 24 Absatz 2 der Vorschriften zum Bauklassenplan bei der Gebäudehöhe speziell Rücksicht genommen werden auf die angrenzenden Quartiere.

Eine Interpretation dieser Vorschrift ohne Überbauungsordnung wäre schwierig und im Hinblick auf allfällige Beschwerdeverfahren mit Unsicherheiten verbunden. Mit einer Überbauungsordnung, die der Gemeinderat der Planungs- und Verkehrskommission zuhanden Stadtrat unterbreitet, soll die nötige Klarheit geschaffen werden. Sie ermöglicht auch den Bau des im Wettbewerbsverfahren ermittelten Siegerprojekts und lässt genügend Spielraum für spätere Entwicklungen. Die Überbauungsordnung enthält Baulinien, die ein Baufeld definieren, und Feldergrenzen, in denen die maximal zulässigen Gebäudehöhen nicht überschritten werden dürfen. Zudem sind im Plan die geschützten und erhaltenswerten Gebäude verbindlich markiert.

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile