Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

3. Mai 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Schiessanlage Riedbach, Notwendige Weiterführung der Bauarbeiten

Damit die Schiessanlage fristgerecht auf Frühling 2002 - gemäss den gesetzlichen Auflagen saniert – wieder benützt werden kann, müssen die Arbeiten weiter geführt werden. Im Sinne der Ende Oktober 2000 eingereichten Motion Stucki-Mäder wird jedoch auf den vorgesehenen Ausbau von 60 auf 70 Scheiben vorläufig verzichtet.

Die Arbeiten sehen die gesetzlich vorgeschriebenen und notwendigen Lärmschutz- und Sicherheitsmassnahmen vor. Im weitern werden im Infrastrukturbereich Anpassungen vorgenommen, damit zukünftig ein reibungsloser und sicherer Schiessbetrieb garantiert werden kann.

Mit der Sanierung wird der durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 22. September 1996 beschlossene Ausbau der Schiessanlage weiter umgesetzt. Da die Gemeinden verpflichtet sind, Schiessanlagen für das obligatorische Schiessen zur Verfügung zu stellen, wäre ein weiteres Zuwarten nicht zu verantworten. Hinzu kommt, dass ab kommendem Jahr die Schiessanlage Oberfeld in Ostermundigen definitiv geschlossen wird und ab diesem Zeitpunkt Ersatz zur Verfügung stehen muss.

Direktion für Hochbau, Stadtgrün und Energie

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile