Kindergartenkonferenz: Neuregelung der Kindergartenzeiten
Der auf den 1. August 2001 in Kraft tretende neue kantonale Lehrplan Kindergarten erfordert eine Anpassung der städtischen Kindergartenzeiten.
Das von einer Arbeitsgruppe erarbeitete und auf Antrag der Direktion für Bildung, Umwelt und Integration (BUI) von der Kindergartenkonferenz beschlossene neue Kindergartenzeitmodell (vgl Beilage) bringt die Einführung von Blockzeitunterricht in allen öffentlichen Kindergärten der Stadt Bern. Es erfüllt alle in den letzten Jahren von den Betroffenen genannten Voraussetzungen für diesen Schritt. Der Blockzeitunterricht von Kindergarten und Schule ist einheitlich definiert und muss aufeinander abgestimmt werden.
Mit der neuen Regelung haben alle Kinder Anspruch auf sechs Halbtage (fünf Vormittage und ein Nachmittag) Kindergarten. Der Vormittagsunterricht liegt mit 4 Lektionen und 30 Minuten zwischen den heute gültigen zwei Varianten. Der Kindergartenunterricht umfasst auch zwei Nachmittage. Damit ist abteilungsweiser Unterricht für alle Kinder gewährleistet. Die detaillierten Angaben zur Unterrichtszeit sowie weitere Informationen werden den Eltern bis Mitte Mai von den Kindergartenkommissionen persönlich zugestellt.
Die Kindergartenkonferenz und die Direktion für Bildung, Umwelt und Integration sind überzeugt, dass die neuen Kindergartenzeiten die Bedürfnisse der Kinder, der Eltern und der Kindergärtnerinnen berücksichtigen.