Verordnung über die Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen der Stadtverwaltung Bern
inf. Die Stadtverwaltung erbringt sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Leistungen. Für hoheitliche Leistungen werden gemäss Artikel 50 der Gemeindeordnung (GO) Gebühren erhoben (Reglement über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung). Für nicht hoheitliche Leistungen werden gemäss GO Entgelte erhoben, die der Gemeinderat in einer Verordnung zu regeln hat.
Die neue Verordnung regelt die Entgelte aller Direktionen der Stadtverwaltung, mit Ausnahme der Entgelte für Raumnutzung im Bereich der Direktion für Bildung, Umwelt und Integration (BUI). Diese werden im Hinblick auf die Zentralisierung der Raumbewirtschaftung überprüft und neu geregelt.
Die Verordnung, die per 1. April 2001 in Kraft tritt, lehnt sich in ihrer Formulierung an das Gebührenreglement an und stellt damit grösstmögliche Einheitlichkeit im Abgaberecht her.