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29. November 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Rechtsetzungsprogramm GO/SSSB: Inkraftsetzung Kommissionsreglement und der Verordnung über die Kommissionen des Gemeinderats; Aufhebung der Verordnung über die städtische Strassenpolizei

inf. Mit der neuen, seit dem 1. Januar 2000 in Kraft stehenden Gemeindeordnung wurde das Kommissionenwesen der Stadt Bern teilweise neu geregelt und der Stadtrat beauftragt, innert zweier Jahre ein Kommissionenreglement zu erlassen.

Der Stadtrat hat diesen Auftrag am 17. August 2000 erfüllt. Das Reglement enthält die grundlegenden Bestimmungen zu den stadträtlichen und gemeinderätlichen Kommissionen (Organstellung, Wahlbehörde, Konstituierung und Beschlussfassung, Verschwiegenheitspflichten usw.). Soweit die stadträtlichen Kommissionen (GPK, FIKO, Einbürgerungskommission, Planung- und Verkehrskommission) betreffend, führt das Kommissionenreglement die in der Gemeindeordnung enthaltenen Vorschriften aus. Hinsichtlich der gemeinderätlichen Kommissionen legt das Reglement die Basis für detailliertere Bestimmungen im Rahmen von gemeinderätlichen Verordnungen.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das Kommissionenreglement per 1. Januar 2001 in Kraft zu setzen. Auf denselben Zeitpunkt hin hat der Gemeinderat eine Kommissionenverordnung erlassen, in der Mitgliederzahl, Aufgaben und Befugnisse der meisten gemeinderätlichen Kommissionen festgelegt werden. Weiterhin separat, d. h. ausserhalb der Kommissionenverordnung, geregelt werden nur noch die Kommissionen im Personalwesen.

Im weiteren hat der Gemeinderat die Verordnung über die städtische Strassenpolizei aufgehoben. Die Ueberprüfung des Erlasses im Rahmen des Rechtsetzungsprogramms hatte ergeben, dass die darin geregelten Tatbestände inzwischen grösstenteils durch das übergeordnete Recht oder neuere städtische Erlasse erfasst werden und deshalb ersatzlos aufgehoben werden können. Einzelne Bestimmungen sind zudem völlig überholt (z.B. diejenigen über das Ausführen von Mist und Jauche). Im Zusammenhang mit der Ueberprüfung der Strassenpolizeiverordnung zeigte sich überdies, dass die veraltete «Polizeiverordnung betreffend die Promenade auf der Kleinen Schanze vom 29. April 1932» noch in Kraft steht. Diese Verordnung wurde ebenfalls aufgehoben. In der Parkanlage Bundeshaus-Kleine Schanze besteht seit Sommer 1999 eine Parkordnung mit richterlichem Verbot.

Informationsdienst der Stadt Bern

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