Vorbeugende Massnahmen zur Feuerbrand-Bekämpfung
Gemäss einer Verfügung des Kantons Bern muss die Stadt Bern vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung des Feuerbrands ergreifen. So müssen bis am 31. März 2003 alle hochwachsenden Felsenmispeln (Cotoneaster) auf Stadtgebiet gerodet werden. Der Gemeinderat hat die für die fristgerechte Umsetzung nötigen Schritte veranlasst.
Die entsprechenden Arbeiten müssen in der Stadt Bern bis am 31. Mai 2003 abgeschlossen sein. Bereits beendet sind die Rodungen in Grünanlagen, Friedhöfen und der Baumschule der Stadt Bern. In einem nächsten Schritt werden ab März 2001 alle hochgewachsenen und flachwachsenden Cotoneaster auf privatem Grund durch beauftragte Personen der Stadtgärtnerei erfasst. Dabei wird den Hausbesitzerinnen und -besitzern Informationsmaterial ausgehändigt und die zu rodenden Pflanzen werden mit einer speziellen Etikette markiert.
Die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen darauf hin die Rodung selber ausführen oder Dritte damit beauftragen. Mittels Stichkontrollen stellt dann die Stadtgärtnerei sicher, dass die Rodungsarbeiten ausgeführt wurden.