Mitwirkung Zonenplan Viererfeld
Mit dem Zonenplan Viererfeld soll die Voraussetzung für familienfreundliches und attraktives Wohnen in diesem Gebiet geschaffen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Mitwirkungsverfahren für den Zonenplan einzuleiten.
Die Stadtplanung setzt für die neuen Wohnquartiere auf dem Viererfeld wichtige Eckpunkte. Das Viererfeld soll im Sinne einer «Stadt der kurzen Wege» ein Ort werden, wo nahe beieinander gewohnt, gearbeitet und eingekauft werden kann. Der Wirkungsbereich der nun vorliegenden Planung umfasst das unüberbaute Gelände zwischen der Studerstrasse im Norden und der Neubrückstrasse im Süden. Im Osten stösst er an den Waldrand, auf der Westseite wird er durch die Engestrasse begrenzt. Der Zonenplanentwurf sieht die Umzonung von grösseren Teilen des Viererfelds in die Wohnbauzone im Rahmen von zwei Zonen mit Planungspflicht vor. Die übrigen Arealteile werden der Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse im Norden und der Freifläche im Süden zugewiesen. Die Familiengärten und der Sportplatz können am heutigen Standort verbleiben. Die Familiengärten beim Engeriedweg hingegen müssen der Ueberbauung teilweise weichen und innerhalb des Areals verlegt werden.
Zur Erlangung von wegleitenden Richtlinien für die Siedlungs- und Freiraumgestaltung sowie für die Erschliessung wird ein Planungswettbewerb nach den Regeln des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) durchgeführt.