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20. September 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Ueberbauungsordnung Uferschutzplan Schwellenmätteli

Das Projekt "Schweller" sieht den Neubau des Restaurants im Bereich Schwellenmätteli vor. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss der heute geltende Uferschutzplan abgeändert werden. Dazu ist eine Volksabstimmung erforderlich. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die Mitwirkung zur Ueberbauungsordnung Uferschutzplan Schwellenmätteli durchzuführen.

inf. Der Pachtvertrag für den Betrieb des Restaurants Schwellenmätteli ist per Ende 1999 ausgelaufen. Die Stadt Bern löste deshalb 1998 einen Studienauftrag aus, der ein künftiges Nutzungs- und Betriebskonzept aufzeigen sollte. Damit das Siegerprojekt «Schweller», das der Oeffentlichkeit am 23. März 1999 vorgestellt wurde, umgesetzt werden kann, muss der heute geltende Uferschutzplan abgeändert werden. Dazu ist eine Volksabstimmung erforderlich.

Der neue Uferschutzplan sieht für die nicht bewaldete Fläche zwischen Sportplatz und Aare eine Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbilds vor. Zusätzlich zur neuen Zonenordnung enthält der neue Plan Aussagen zum Uferschutz gemäss See- und Flussufergesetz wie z.B. zu Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Uferlandschaften und zum Uferweg. Im Bereich des Restaurants wird der Uferweg südlich um das Gebäude geführt.

Die Aenderung des Uferschutzplans wird im kombinierten Verfahren durchgeführt. Dieses richtet sich nach dem kantonalen Koordinationsgesetz. Es sieht vor, dass gleichzeitig mit einer Ueberbauungsordnung (in diesem Fall dem Uferschutzplan) auch das Baugesuch aufgelegt wird. Dieses wird jedoch nur gültig, wenn auch die Ueberbauungsordnung rechtskräftig wird. Die Stimmberechtigten haben nur über die Ueberbauungsordnung zu befinden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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