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23. August 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Kostendeckende Mietzinse: Stadt informiert Mieterschaft

Mieterinnen und Mieter städtischer Liegenschaften erhalten in diesen Tagen einen Informationsbrief, der sie über die neuen ab 1. Mai 2001 geltenden Mietzinse ins Bild setzt. Diese werden auch künftig unter den ortsüblichen Durchschnittswerten liegen.

LV. Die Mieterinnen und Mieter städtischer Liegenschaften erhalten in diesen Tagen einen Brief der Liegenschaftsverwaltung, der sie über die auf 1. Mai 2001 geänderten Mietzinse informiert. Nachdem 1999 alle Wohnungen nach einem einheitlichen System («Basler Modell») bewertet wurden, schreitet die städtische Liegenschaftsverwaltung nun zur Umsetzung. In einem ersten Schritt werden Mieterinnen und Mieter über die vorgesehenen individuellen Mietzinsanpassungen ins Bild gesetzt. Anfang 2001 erhalten sie dann die offizielle Mitteilung zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung.

Mit der Einführung kostendeckender Mietzinse steigt der Mietertrag der städtischen Liegenschaftsverwaltung um ca. 3 Millionen auf etwas über 16 Millionen Franken pro Jahr. Der Mehrertrag wird schwergewichtig für notwendige Sanierungen und bescheidene Komfortsteigerungen eingesetzt.

Um soziale Härten zu mildern, bietet die städtische Liegenschaftsverwaltung eine Reihe von Hilfeleistungen an: individuelle Beratung, Hilfe bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung und Zuschüsse an die Umzugskosten. Führt die Mietzinsanpassung zu einer vorübergehenden Notlage, kann in begründeten Fällen auch eine gestaffelte Erhöhung ins Auge gefasst werden. Für kleinere Unterhaltsarbeiten steht ein Sonderkredit von einer Million Franken zur Verfügung: Nötige Reparaturen können so rasch und unbürokratisch an die Hand genommen werden.

Die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Bern betreut ein Portefeuille von etwa 3'300 Wohnungen, die bisher mehrheitlich zu nicht kostendeckenden Bedingungen vermietet wurden. Von der Mietzinsanpassung betroffen sind ca. 2'300 Wohnungen (WEG-sanierte Liegenschaften sind nicht betroffen).

An der Stadtratssitzung vom 20. März 1997 wurde eine Motion der Fraktion SP (Irene Graf Lerch) überwiesen, welche für städtische Wohnungen die Einführung der Kostenmiete kombiniert mit Subjekthilfe forderte. Am 14. August 1998 stimmte die Betriebskommission des Boden- und Wohnbaufonds im Grundsatz einer Neubewertung der Wohnungsmieten nach dem sogenannten «Basler Modell» zu. Mit der Einführung kostendeckender Mieten will der Fonds genügend Rückstellungen tätigen, um die Sanierung städtischer Wohnungen künftig aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.

Liegenschaftsverwaltung der Stadt Bern

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