Ausgliederung EWB und GWB zu selbständigen Gemeindeunternehmen
GWB und EWB geraten mit der öffnung des Energiemarkts stark unter Druck. Mit der Verselbständigung als öffentlich-rechtliche Anstalt (Gemeindeunternehmung) und dem Zusammenführen der beiden Werke erhält das neue Unternehmen den nötigen Handlungsspielraum, um im veränderten Marktumfeld erfolgreich tätig zu sein, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und 570 Arbeitsplätze zu sichern.
Mehr Handlungsspielraum garantiert Versorgungssicherheit
Im Zug von Marktöffnung und Liberalisierung drängen private Anbieter auf den hart umkämpften Energiemarkt. Die beiden Unternehmen EWB und GWB werden als unselbständige Gemeindeanstalten wegen des mangelnden Handlungsspielraums dem künftigen Marktdruck nicht mehr gewachsen sein. Dies kann sich Bern auch aus Gründen der langfristigen Versorgungssicherheit nicht leisten.
Sicherung von Arbeitsplätzen
Die Mitarbeitenden der beiden Werke und die Personalverbände unterstützen das gewählte Vorgehen. Der sozialpartnerschaftlich erarbeitete Gesamtarbeitsvertrag (GAV) soll die bestehenden sozialen Sicherheiten weitgehend erhalten.
Kundinnen und Kunden profitieren vom Zusammenführen der Werke
Schon heute arbeiten die beiden Werke in vielen Bereichen eng zusammen. Die Verselbständigung und das Zusammenführen von EWB und GWB ergibt zusätzliche zahlreiche Synergien, die sich auch für die Kundinnen und Kunden positiv auswirken. So bietet das neue Unternehmen einen gemeinsamen Vollservice an. Konsumentinnen und Konsumenten erhalten alle Dienstleistungen rund um Erdgas, Strom, Wasser, Fernwärme und Kehrichtverwertung aus einer Hand. Damit eröffnen sich auch neue Marktchancen.
Stadt Bern bleibt Eigentümerin - Keine Privatisierung!
Einen Verkauf der Werke hat der Gemeinderat ausdrücklich ausgeschlossen. Die gewählte Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt gewährt den notwendigen Handlungsspielraum - ähnlich dem einer Aktiengesellschaft -, stellt aber gleichzeitig die Einflussnahme der Politik sicher.
Viele Städte gliedern Werke aus
Die Werke von Thun, Interlaken, Lyss, Solothurn, Baden, Rapperswil/SG und weiteren Gemeinden sind bereits selbständig, Aarau und Burgdorf stehen vor dem Vollzug, in Zürich, Lenzburg, Winterthur, Luzern und in anderen Städten wird bald darüber abgestimmt.