Ueberbauungsordnung Weyermannshaus-Ost II: Zweite öffentliche Auflage
Die 1994 öffentlich aufgelegte Ueberbauungsordnung Weyermannshaus-Ost II im Bereich des Weyermannshaus-Viadukts ist aufgrund des Projekts für die Tramlinie nach Bethlehem und wegen des Verzichts auf die Bus-Erschliessung überholt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den überarbeiteten Plan nochmals öffentlich aufzulegen.
Die neue Ueberbauungsordnung besteht nur aus einem Plan und erhält keine Vorschriften. Sie erfasst Grundstücke der Zentralwäscherei, der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung (Tanklager für die Kehrichtverbrennung), der Firma Gebrüder Müller AG, Metallbau, der SBB und der Stadt Bern. Der wesentlichste Teil des SBB-Areals ist der BB-Biegerei und Bauprodukte AG im Baurecht abgetreten. Diese hat einen Teil der Fläche der Resag vermietet.
Für das SBB-Areal ist eine neue Erschliessungsstrasse vorgesehen. Diese führt von der Murtenstrasse unter dem Autobahn-Viadukt hindurch. Die Ueberbauungsordnung sieht im weiteren vor, dass die Unterführung Steigerhubelstrasse inskünftig nur noch von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie vom Veloverkehr benutzt werden kann. Das ganze Gebiet wird der Lärm-Empfindlickkeitsstufe ES III zugewiesen, damit eine spätere Umzonung in die Dienstleistungs- und Gewerbezone möglich bleibt.
Die Aenderung der Erschliessung bedingt auch eine Anpassung des Richtplans ESP Ausserholligen. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage, die vom 2. bis 31. Mai 2000 erfolgt, findet deshalb die Mitwirkungsauflage der Richtplan-Aenderung statt.