Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

26. April 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Ueberbauungsordnung Weyermannshaus-Ost II: Zweite öffentliche Auflage

Die 1994 öffentlich aufgelegte Ueberbauungsordnung Weyermannshaus-Ost II im Bereich des Weyermannshaus-Viadukts ist aufgrund des Projekts für die Tramlinie nach Bethlehem und wegen des Verzichts auf die Bus-Erschliessung überholt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den überarbeiteten Plan nochmals öffentlich aufzulegen.

pdb. Die nun vorliegende Ueberbauungsordnung hat vor allem den Zweck, die Erschliessung des Gebiets sicherzustellen und das Trassee für die geplante Tramlinie offen zu halten. Eine rechtliche Sicherung der Tramlinie wird allerdings erst später im eisenbahnrechtlichen Verfahren erfolgen. Mit dem Tram kann auf die bisher vorgesehene Bus-Erschliessung und auf die geplante Erschliessungsstrasse in Schlaufenform verzichtet werden. Eine einfachere Strasse wird genügen.

Die neue Ueberbauungsordnung besteht nur aus einem Plan und erhält keine Vorschriften. Sie erfasst Grundstücke der Zentralwäscherei, der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung (Tanklager für die Kehrichtverbrennung), der Firma Gebrüder Müller AG, Metallbau, der SBB und der Stadt Bern. Der wesentlichste Teil des SBB-Areals ist der BB-Biegerei und Bauprodukte AG im Baurecht abgetreten. Diese hat einen Teil der Fläche der Resag vermietet.

Für das SBB-Areal ist eine neue Erschliessungsstrasse vorgesehen. Diese führt von der Murtenstrasse unter dem Autobahn-Viadukt hindurch. Die Ueberbauungsordnung sieht im weiteren vor, dass die Unterführung Steigerhubelstrasse inskünftig nur noch von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie vom Veloverkehr benutzt werden kann. Das ganze Gebiet wird der Lärm-Empfindlickkeitsstufe ES III zugewiesen, damit eine spätere Umzonung in die Dienstleistungs- und Gewerbezone möglich bleibt.

Die Aenderung der Erschliessung bedingt auch eine Anpassung des Richtplans ESP Ausserholligen. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage, die vom 2. bis 31. Mai 2000 erfolgt, findet deshalb die Mitwirkungsauflage der Richtplan-Aenderung statt.

Pressedienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile