Ueberbauungsordnung Obermatt/Wangenmatt
Mit der Ueberbauungsordnung Obermatt/Wangenmatt wird das Gebiet zwischen Hallmattstrasse, Rehhagstrasse und der Gemeindegrenze zu Köniz zonenrechtlich neu geordnet. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen und an die Planungs- und Verkehrskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet. Da die Ueberbauungsordnung die Grundordnung ändert, muss die Planungsvorlage den Stimmberechtigten unterbreitet werden.
Die Erschliessung der neuen Baufelder erfolgt von der Hallmattstrasse aus. Diese soll mittelfristig ausgebaut werden, damit sie den Verkehr aus der vergrösserten Arbeitszone auf dem Gemeindegebiet von Köniz und auch den öffentlichen Verkehr mit einer neuen Bushaltestelle aufnehmen kann. Die Hallmattstrasse gehört dem Kanton, der für die Umgestaltung in einem separaten Verfahren einen Strassenplan erlassen wird.
Bei einem Vollausbau der Wohnzonen können auf Stadtgebiet 50 bis 100 Familienwohnungen erstellt werden - je nach dem ob nur der vorgeschriebene Mindestanteil oder mehr Wohnnutzung realisiert wird. Die Zahl der entstehenden Arbeitsplätze hängt stark von der Art der Betriebe ab, die sich im Planungsgebiet niederlassen werden. Es ist mit einer Grössenordnung von 250 bis 300 neuen Arbeitsplätzen zu rechnen.
Die Neuerschliessung und Umgestaltung des Planungsgebiets wird folgende Kosten verursachen:
- Für den Gemeindeanteil der Stadt Bern an den Erschliessungskosten (Fusswegverbindungen, Umgestaltung Moosbach/Stadtbach, Grünflächen) ist ein Kredit in der Höhe von 700'000 Franken nötig. Den entsprechenden Antrag hat der Gemeinderat ebenfalls an den Stadtrat weitergeleitet. Falls in der Industriezone Dienstleistungsnutzungen realisiert werden, kann die Stadt nebst Subventionen in der Höhe von 100'000 Franken aufgrund von Beiträgen (Abgeltungen Planungsmehrwerte) bis gegen 550'000 Franken erwarten.
- Für den Ausbau der Hallmattstrasse liegt der Gemeindeanteil bei rund 850'000 Franken. Es ist Sache des Kantons, einen Strassenplan zu erlassen und die Beitragspflicht von Köniz und Bern zu regeln. Zur Finanzierung des städtischen Anteils können Grundeigentümerbeiträge erhoben werden.
Die Volksabstimmung über die Ueberbauungsordnung Obermatt/Wangenmatt ist für den 24. September 2000 vorgesehen.