Initiative "Reitschule für alle" wird den Stimmberechtigten vorgelegt
Der Gemeinderat hat beschlossen die Initiative "Reitschule für alle" den Stimmberechtigten vorzulegen. Er verzichtet darauf, den Entscheid des Regierungsrats vom 8. März 2000 mit staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten.
pdb. Am 8. März 2000 hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Beschwerde des Initiativkommitees gut geheissen und diejenige der Stadt Bern abgewiesen. In seiner Begründung stellt der Regierungsrat fest, dass die von der Initiative vorgesehene Erstellung einer Parkieranlage mit maximal 500 Plätzen gegen Umweltschutzrecht verstösst und somit rechtswidrig ist. Zu diesem Schluss war auch der Gemeinderat gekommen, und zwar gestützt auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Während jedoch der Gemeinderat davon ausging, damit müsse die ganze Initiative ungültig erklärt werden, war der Regierungsstatthalter in erster Instanz der Ansicht, die Initiative sei nur teilweise ungültig. Angesichts der widersprüchlichen Verdikte zweier kantonaler Instanzen entschloss sich der Gemeinderat, die Frage dem Regierungsrat zu unterbreiten. Alle Instanzen - d.h. auch der Regierungsrat - sind sich einig, dass bei einer Annahme der Initiative durch den Souverän mit Sicherheit keine 500 Abstellplätze errichtet werden dürfen, sondern gemäss Regierungsrat höchsten 320 bis 380. Über die genaue Anzahl werde das Amt für Gemeinden und Raumordnung entscheiden, das allenfalls weitere Emissionsbegrenzungen anordnen könne - also jenes Amt, dessen erster Einschätzung der Gemeinderat gefolgt ist, als er die Initiative ungültig erklärt hat.
Der Gemeinderat kann den Entscheid des Regierungsrats nicht in allen Teilen nachvollziehen. Dennoch verzichtet er darauf, das höchste Gericht anzurufen und zieht es vor, die Initiative «Reitschule für alle» nun zur Abstimmung zu bringen. Als Abstimmungstermin ist der 24. September 2000 vorgesehen.