Zonenplan Sempachstrasse/Wankdorfstrasse
Der Gemeinderat hat den Zonenplan Sempachstrasse/Wankdorfstrasse genehmigt und an die vorberatende Kommission zuhanden Stadtrat und Gemeinde weitergeleitet. Mit dieser Planungsvorlage wird eine rund 2'500 Quadratmeter grosse, 1976 als Freifläche ausgeschiedene Parzelle im Wankdorffeld wieder eine Wohnzone zugewiesen. Damit kann die Stadt nicht mehr zu einer Entschädigung wegen formeller und materieller Enteignung verpflichtet werden, die im Rahmen eines langwierigen Rechtsstreits auf rund 4 Millionen Franken veranschlag worden ist.
Langwieriger Rechtsstreit
Knapp 25 Jahre später, nach einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung, steht fest, dass die Stadt der von dieser Umzonung betroffenen Grundeigentümerin wegen formeller und materieller Enteignung eine Entschädigung von rund 4 Mio. Franken zahlen muss - es sei denn, die Umzonung werde rückgängig gemacht. Genau dies wird mit dem nun vorliegenden Zonenplan angestrebt.
Der Gemeinderat erachtet die gerichtlich festgesetzte Entschädigungssumme als zu hoch im Vergleich zum Nutzen, den die weitere Freihaltung der Parzelle als Grünfläche für das Quartier und die Stadt insgesamt haben könnte.
Wieder umzonen
Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat und den Stimmberechtigten, das Grundstück V / 72 von der Freifläche Fa in eine Wohnzone Wa zurückzuführen. Der entsprechende Zonenplan ermöglicht bei gleichem Nutzungsmass wie vor der Umzonung die Erstellung eines drei- oder viergeschossigen Wohnhauses. Mit den zugehörigen Vorschriften werden die Details der Überbauung geregelt und neu auch die drei markanten Bäume auf dem Areal geschützt.
Der bestehende Kinderspielplatz im so genannten Sempachpärkli müsste nach der Rückzonung der Parzelle V / 72 vollständig auf das angrenzende Stadtland verlegt werden, auf dem er heute schon grösstenteils liegt. Bei einer Ablehnung des Zonenplans Sempachstrasse / Wankdorfstrasse durch die Stimmberechtigten würde die Stadt in dem vom kantonalen Verwaltungsgericht festgelegten Ausmass entschädigungspflichtig, d.h. sie müsste der Grundeigentümerin einschliesslich der seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9. Juli 1997 aufgelaufenen Zinsen über 4 Mio. Franken bezahlen.
Offen ist noch, ob und in welchem Ausmass der Grundeigentümerin eine Entschädigung dafür zugesprochen wird, dass die Parzelle V/72 während Jahren de facto mit einer Bausperre belegt war. Ein entsprechendes Gesuch hat die Eigentümerin anfangs 1998 eingereicht; das Verfahren ist noch hängig. Es wird nach dem Entscheid über die allfällige Wiedereinzonung weitergeführt.
Während der öffentlichen Auflage vom 30. September bis 29. Oktober 1999 gab es keine Einsprachen. Wenn die Stimmberechtigten den Zonenplan Sempachstrasse/Wankdorfstrasse mit Vorschriften annehmen, wird de Gemeinderat die Vorlage anschliessend beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung einreichen.