Inkraftsetzung neues Abwasserreglement der Stadt Bern
Der Gemeinderat hat beschlossen, das vom Stadtrat am 28. Oktober 1999 erlassene Abwasserreglement der Stadt Bern auf den 1. April 2000 in Kraft zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt kommen die neuen Gebühren zur Anwendung. Die wiederkehrende Regenabwassergebühr und der Ehgrabenzuschlag werden erstmals im Jahr 2001 zu bezahlen sein.
Neuerungen
Anstelle der bisherigen Kanalisationseinkaufsgebühr, welche auf der Basis der amtlichen Werte der angeschlossenen Liegenschaft ermittelt wurden, tritt neu die Anschlussgebühr. Diese wird aufgeteilt in eine Komponente für das Schmutzabwasser und in eine Komponente für das Regenabwasser.
- Als Berechnungsgrundlage werden für das Schmutzabwasser die Belastungswerte verwendet.
- Beim Regenabwasser ist die entwässerte, versiegelte Dach- und Hoffläche massgebend.
Massgebend für die Anwendung des neuen Abwasserreglements ist das Datum der Baubewilligung. Für Bauten, die nach dem 1. April 2000 bewilligt werden, ist das neue Abwasserreglement anzuwenden. Für vor diesem Zeitpunkt bewilligte Um- und Neubauten gelten die alten Regelungen auf der Basis des amtlichen Werts.
Bei den wiederkehrenden Gebühren war bisher nur der Trinkwasserverbrauch massgebend. Neu kommt ein Gebührensplitting zur Anwendung.
- Beim Schmutzabwasser wird nebst der mengenabhängigen Verbrauchsgebühr neu eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Für die Grundgebühr ist die Grösse des eingebauten Wasserzählers massgebend (Fr. 20.00 pro m3/h Nennbelastung). Die Verbrauchsgebühr bleibt unverändert und bemisst sich nach der Menge des bezogenen Wassers (Fr. 1.55 pro m3).
- Wer das Regenabwasser in die Kanalisation einleitet, muss jetzt dafür ebenfalls Gebühren bezahlen. Diese Regenabwassergebühr wird auf der Basis der entwässerten, versiegelten Hof- und Dachfläche berechnet. Pro 150 m2 angeschlossener Fläche beträgt die jährliche Grundgebühr Fr. 50.00. Für begrünte Flachdächer - mit einer Humusstärke von mindestens 10 cm - wird ein Rabatt von 20% auf die dafür massgebende Gebühr gewährt.
- Die privaten Ehgräben in der Altstadt wurden von der Stadt bisher gratis gespült. Dieser Aufwand wird neu als Zuschlag zur Abwassergebühr den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Rechnung gestellt. Der Ehgrabenzuschlag beträgt 15% der Verbrauchsgebühr.
Zudem kann neu für das Ausstellen von Bewilligungen, Kontrollen und für besondere Dienstleistungen eine Gebühr erhoben werden.
Aus ökologischen Gründen soll unverschmutztes Regenabwasser gemäss Gewässerschutzvorschriften grundsätzlich über eine Versickerungsanlage in den Boden oder in einen Vorfluter (Gewässer) eingeleitet werden, - denn wenn es in die Kläranlage abfliesst, beeinflusst es den Reinigungsprozess negativ und verursacht zusätzliche Kosten. Diese Vorschrift ist im neuen Abwasserreglement mitberücksichtigt.
Als weitere ökologische Besonderheit hat der Gemeinderat für humusierte Dachflächen, die in die Kanalisation entwässern, einen Rabatt von 20% auf der entsprechenden Grundgebühr beschlossen.
Die Umsetzung der jährlich zu bezahlenden Regenabwassergrundgebühr erfordert umfangreiche Vorarbeiten. Für jede der rund 16