Stellungnahme des Gemeinderats zum Entscheid des Regierungsrats vom 16. Februar 2000 betreffend Abstimmung über den Voranschlag 2000 der Stadt Bern
Der Entscheid setzt sich umfassend mit der Beschwerde der Stadt Bern vom 11. November 1999 auseinander und trägt zu einer Klärung verschiedener Fragen bei, welche sich durch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene neue kantonale Gemeindegesetz stellen. Insbesondere stellt der Entscheid klar, dass künftig bei der Budgetierung eines Aufwandüberschusses für jede Voranschlagsvariante ein separater Finanzplan erarbeitet und den Stimmberechtigten in der Abstimmungsbotschaft in tabellarischer Form zur Kenntnis gebracht werden muss.
Der regierungsrätliche Entscheid kommt zudem zum Schluss, dass der Regierungstatthalter II von Bern im vorinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör der Stadt Bern verletzt hat. Der Regierungsrat hält weiter fest, dass der Regierungsstatthalter durch die faktische Absetzung der geplanten Budgetabstimmung «in unangemessener Weise in die Kompetenzen der Gemeinde eingegriffen hat».
Der Gemeinderat wird den Entscheid noch näher analysieren und allfällige Beschlüsse, die sich für die Abstimmung über den Voranschlag 2000 aufdrängen, zuhanden des Stadtrats fällen.