Genereller Entwässerungsplan für den Stadtteil III (Mattenhof - Weissenbühl)
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Bund und Kanton sind die Gemeinden verpflichtet, für ihre Siedlungsgebiete einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) auszuarbeiten, der die wichtigste Grundlage für die Entsorgung des Abwassers darstellt. Für die Erarbeitung eines solchen Plans im Stadtteil III ist ein Kredit von 930'000 Franken nötig. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Kreditantrag an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.
Bei der GEP-Bearbeitung geht es zur Hauptsache um folgendes:
- Überprüfen der hydraulischen Funktion und Nachweis einer genügenden Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes, insbesondere für das Zusammenwirken der bestehenden und der neuen Kanäle im Gebiet Mattenhof - Eigerplatz - Marzili.
- Untersuchen der Weiterleitungsbedingungen an den Schnittstellen von Bümpliz-Bethlehem.
- Untersuchen der Zuflusssituation an den Kanalnetz-Schnittstellen von Köniz her.
- Hydraulische und zustandsmässige Untersuchung des Sulgenbachkanals (alte Hauptkanalisation von Bümpliz her); Erarbeiten von Konzepten für hydraulische und bautechnische Sanierungsmassnahmen und Festlegen der Dringlichkeiten.
- Definition und Dokumentation der erforderlichen Sanierungsmassnahmen am Kanalnetz in Bezug auf die Hydraulik, den baulichem Zustand und den Fremdwasser-Anfall.
- Aufzeigen des Handlungsbedarfs, der Prioritäten sowie des Finanzbedarfs.
Im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung werden nun Zustandspläne zu den Themen Kanalisation, Gewässer, Fremdwasser und Gefahrenbereiche erarbeitet. Anhand dieser Zustandsberichte sowie aufgrund der Vorgaben der Gewässerschutz-Gesetzgebung und der Stadtplanung kann anschliessend das Entwässerungskonzept erstellt werden.