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20. Oktober 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Kurznachrichten aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung ferner beschlossen:

  • den Entwurf zu den Immissionsschutzvorschriften für die untere Altstadt und Matte genehmigt und die Planungs- und Baudirektion mit der Durchführung der öffentlichen Auflage beauftragt. Über das Gebiet untere Altstadt/Matte hat der Gemeinderat im März 1998 eine Planungszone erlassen mit der Absicht, Vorschriften zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gegen immissionsträchtige Betriebserweiterungen und Neueinrichtungen zu erlassen. Massgeblich ist dabei die Ergänzung von Artikel 90 der Bauordnung der Stadt Bern durch einen neuen Absatz 1a. Darin wird folgendes festgehalten:
    «Die Neueinrichtung oder Erweiterung von Betrieben gemäss Absatz 1, die das ruhige Wohnen erfahrungsgemäss erheblich beeinträchtigen, ist nicht gestattet. Dies gilt namentlich für Tanzbetriebe, Nachtclubs und Stripteaselokale sowie Gastgewerbebetriebe mit Überzeitbewilligungen. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar auf Betriebe in den Gebäuden an der Ostseite des Kornhausplatzes, des Theaterplatzes und des Casinoplatzes, sofern sie keine auf die Gassen der unteren Altstadt gerichteten Immissionen verursachen.»
  • die Vorlage für die dringliche sicherheitsbedingte Erneuerung der Gas- und Wasseranlage in der Kramgasse genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet; dem Parlament wird ein Kredit von insgesamt 660'000 Franken beantragt (610'000 Franken für die Gasversorgung, 50'000 Franken für die Wasserversorgung).

  • die Vorlage für die Erneuerung der Gas- und Wasseranlage Bümpliz/Bethlehem (2. Etappe) genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergleitet; der beantragte Kredit beläuft sich auf 2,273 Mio. Franken (1,034 Mio. Franken für die Gasversorgung, 1,239 Mio. Franken für die Wasserversorgung).
  • einen Kredit von insgesamt 555'000 Franken für die Erneuerung der Gas- und Wasseranlage Freiburgstrasse Insel bewilligt; davon gehen 240'000 Franken zulasten Rahmenkredit für die sicherheitsbedingte Erneuerung des Gasversorgungsnetzes und 315'000 Franken zulasten Rahmenkredit für die sicherheitsbedingte Erneuerung des Wasserversorgungsnetzes.
  • für die Projektierung der Kanalsanierung Messerliweg einen Kredit von 40'000 Franken gesprochen.
  • einen Projektierungskredit von 28'000 Franken für die Elimination des der ARA Region Bern AG durch die Bützbergerquelle zugeleiteten Fremdwassers bewilligt.

Pressedienst der Stadt Bern

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