Kantonalisierung der Liegenschaften der Höheren Mittelschulen
Die Liegenschaften der Gymnasien Kirchenfeld und Neufeld und des Seminars Marzili samt den dazugehörenden Sportanlagen, die im Eigentum der Stadt stehen, müssen gemäss kantonalem Recht dem Kanton übergeben werden. Dieser trägt und finanziert seit 1. Januar 1998 bereits die ehemals städtischen Schulbetriebe. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Kanton und den Gymnasiumsgemeinden über die finanzielle Abgeltung für die Abgabe der Liegenschaften liegt nun eine Verhandlungslösung vor, die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Entscheid unterbreitet wird. Der Gemeinderat hat die Vorlage verabschiedet und an den Stadtrat zuhanden Gemeinde weitergeleitet.
Die Stadt hat das Recht, die kantonalisierten Schul- und Sportanlagen wie bis anhin ausserhalb der Schulbetriebszeiten für eigene Zwecke zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Die Infrastruktur für Sport- und Freizeitaktivitäten sowie für Kurs-, Bildungs- und kulturelle Anlässe steht damit weiterhin im bisherigen Umfang zur Verfügung.
Beitrag zur Sanierung der Stadtfinanzen
Der Liegenschaftsverkauf und die Abgabe der Baurechte liegen in der Zuständigkeit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern. Dem ausgehandelten Verkaufserlös stehen Restbuchwerte der kantonalisierten Liegenschaften von insgesamt 6,708 Millionen Franken gegenüber. Daraus ergibt sich ein (Buch)Gewinn zugunsten der Laufenden Rechnung 2000 von 44, 229 Millionen Franken. Ohne dass die Nutzungsart der Liegenschaften und der öffentliche Zweck ändern, kann die Stadt dank der Kantonalisierung Werte aktivieren, die in der Vergangenheit nie einen finanziellen Ertrag gebracht haben. Der als Folge der Umverteilung der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Bereich der Sekundarstufe II erzielte Gewinn darf nach Ansicht des Gemeinderats ohne Bedenken als Beitrag zur Haushaltsanierung verwendet werden. Er dient einerseits zur Abschreibung des seit 1990 aufgelaufenen Bilanzfehlbetrags von 324,8 Millionen Franken und anderseits zur Verminderung des Budgetdefizits im Jahr 2000.
Die Vorlage soll der Stadtberner Stimmbürgerschaft im März 2000 unterbreitet werden. Der Vertrag fällt als Gesamtpaket mit Wirkung für alle Parteien dahin, wenn auch nur eine Gemeinde ihn ablehnt.