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9. September 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Kantonalisierung der Liegenschaften der Höheren Mittelschulen

Die Liegenschaften der Gymnasien Kirchenfeld und Neufeld und des Seminars Marzili samt den dazugehörenden Sportanlagen, die im Eigentum der Stadt stehen, müssen gemäss kantonalem Recht dem Kanton übergeben werden. Dieser trägt und finanziert seit 1. Januar 1998 bereits die ehemals städtischen Schulbetriebe. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Kanton und den Gymnasiumsgemeinden über die finanzielle Abgeltung für die Abgabe der Liegenschaften liegt nun eine Verhandlungslösung vor, die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Entscheid unterbreitet wird. Der Gemeinderat hat die Vorlage verabschiedet und an den Stadtrat zuhanden Gemeinde weitergeleitet.

pdb. Der Kanton zahlt den Gymnasiumsgemeinden als Gesamtwert aller Liegenschaften (Land und Gebäude), die Gegenstand der Kantonalisierung sind, den Betrag von total 81, 573 Millionen Franken (Land 42 Millionen Franken, Gebäude 39,573 Millionen Franken). Die Stadt Bern erhält für den Verkauf der Liegenschaften der Gymnasien Neufeld, Kirchenfeld, der Höheren Mittelschule Marzili sowie der Gebäude der Sportanlagen Schönau und Schwellenmätteli an den Kanton eine Abgeltung von insgesamt 50,938 Millionen Franken. Das Land der Sportanlagen Schönau und Schwellenmätteli bleibt indessen im Eigentum der Stadt, die dem Kanton für 30 Jahre ein unentgeltliches Baurecht einräumt. Den restlichen Betrag bekommen die Gemeinden Biel, Thun, Langenthal und Interlaken. Die Gymnasiumsgemeinden Burgdorf und Köniz sind an der gesamthaften Lösung nicht beteiligt. Sie haben infolge anderer Verhältnisse ein langfristiges Mietverhältnis, beziehungsweise eine Baurechtslösung mit dem Kanton vorgezogen.

Die Stadt hat das Recht, die kantonalisierten Schul- und Sportanlagen wie bis anhin ausserhalb der Schulbetriebszeiten für eigene Zwecke zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Die Infrastruktur für Sport- und Freizeitaktivitäten sowie für Kurs-, Bildungs- und kulturelle Anlässe steht damit weiterhin im bisherigen Umfang zur Verfügung.

 

Beitrag zur Sanierung der Stadtfinanzen

Der Liegenschaftsverkauf und die Abgabe der Baurechte liegen in der Zuständigkeit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern. Dem ausgehandelten Verkaufserlös stehen Restbuchwerte der kantonalisierten Liegenschaften von insgesamt 6,708 Millionen Franken gegenüber. Daraus ergibt sich ein (Buch)Gewinn zugunsten der Laufenden Rechnung 2000 von 44, 229 Millionen Franken. Ohne dass die Nutzungsart der Liegenschaften und der öffentliche Zweck ändern, kann die Stadt dank der Kantonalisierung Werte aktivieren, die in der Vergangenheit nie einen finanziellen Ertrag gebracht haben. Der als Folge der Umverteilung der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Bereich der Sekundarstufe II erzielte Gewinn darf nach Ansicht des Gemeinderats ohne Bedenken als Beitrag zur Haushaltsanierung verwendet werden. Er dient einerseits zur Abschreibung des seit 1990 aufgelaufenen Bilanzfehlbetrags von 324,8 Millionen Franken und anderseits zur Verminderung des Budgetdefizits im Jahr 2000.

Die Vorlage soll der Stadtberner Stimmbürgerschaft im März 2000 unterbreitet werden. Der Vertrag fällt als Gesamtpaket mit Wirkung für alle Parteien dahin, wenn auch nur eine Gemeinde ihn ablehnt.

Pressedienst der Stadt Bern

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