Lärmschutz an Stadtstrassen
In den Stadtteilen III, IV und V sollen in Vollzug der Lärmschutzverordnung Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden. An Wohnbauten, die an Strecken des Basisnetzes mit Alarmwertüberschreitungen liegen, will der Gemeinderat Schallschutzfenster einbauen. Er beantragt dem Stadtrat hierfür einen Ausführungskredit von 4,89 Millionen Franken. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen richtet der Bund an diesen Betrag Subventionen zwischen 56 und 66 Prozent aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zahlt der Bund Subventionen zwischen 56 und 66 Prozent aus dem Treibstoffzoll an die Lärmschutzmassnahmen. Die restlichen Kosten verbleiben der Strasseneigentümerin. Für die Lärmschutzmassnahmen wird mit Kosten in der Höhe von 4,89 Millionen Franken gerechnet. Nach Abzug der Subventionen verbleit der Stadt Bern ein Anteil in der Höhe von 2,15 Millionen Franken.