Arbeits- und Terminplanung der Rechtsetzungsprogramme
Eine Ueberprüfung des Zustands der städtischen Rechtssammlung (SSSB) zeigt auf, dass abgesehen von der Rechtsetzung, die durch die neue GO notwendig wird, zahlreiche überholte Bestimmungen vorhanden sind, deren Anpassung an geändertes übergeordnetes Recht längst hätte beantragt werden müssen. Diese Arbeiten werden im Rahmen des Rechtsetzungsprogramms SSSB an die Hand genommen.
Um die umfassende gesetzgeberische Arbeit bewältigen zu können, sind Prioritäten zu setzen. Die Rechtsetzungsprogramme GO und SSSB dienen der Rechtssicherheit und haben deshalb einen hohen Stellenwert. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, dem Rechtsetzungsprogramm GO wegen seines zwingenden und dringenden Charakters erste Priorität einzuräumen, vor allem was die Inkraftsetzung der in der GO vorgesehenen neuen oder revidierten Erlasse anbelangt. Der Zeitplan des Rechtsetzungsprogramms GO sieht vor, die auf Verwaltungsstufe anfallenden Gesetzgebungsarbeiten bis spätestens Ende 2001 abzuschliessen. Ein Jahr später sollen dann die Arbeiten des Rechtsetzungsprogramms SSSB abgeschlossen sein.
Für die Totalrevision des Geschäftsordnung des Stadtrats, die Erarbeitung einer Geschäftsordnung des Ratssekretariats und von Pflichtenheften der dem Ratssekretariat angehördenden Personen sowie die Vorberatung aller durch den Gemeinderat im Rahmen der Rechtssetzungsprogramme GO und SSSB an den Stadtrat überwiesenen Reglementsentwürfen wird dem Stadtrat beantragt, eine Spezialkommission «Rechtssetzung» mit 9 Mitgliedern einzusetzen. Für die Arbeiten innerhalb der Verwaltung hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe Rechtsetzung mit Vertreterinnen und Vertretern aller Direktionen unter der Leitung der Stadtkanzlei eingesetzt.