Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

13. August 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Arbeits- und Terminplanung der Rechtsetzungsprogramme

pdb. Am 18. April 1999 haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern die totalrevidierte Gemeindeordnung (GO) vom 3. Dezember 1998 angenommen. Der Kanton hat sie inzwischen genehmigt, so dass die neue Gemeindeordnung der Stadt Bern am 1. Januar 2000 in Kraft treten wird. Artikel 164 Absatz 1 GO verlangt für den Fall, dass neues Recht erlassen werden muss, dass dies innert 3 Jahren zu geschehen hat. Absatz 2 beauftragt den Gemeinderat, dass er dem Stadtrat ein Rechtsetzungsprogramm zur Genehmigung vorlegt. Absatz 3 verlangt vom Stadtrat, dass er innert 2 Jahren ein Reglement über die Kommissionen erlässt.

Eine Ueberprüfung des Zustands der städtischen Rechtssammlung (SSSB) zeigt auf, dass abgesehen von der Rechtsetzung, die durch die neue GO notwendig wird, zahlreiche überholte Bestimmungen vorhanden sind, deren Anpassung an geändertes übergeordnetes Recht längst hätte beantragt werden müssen. Diese Arbeiten werden im Rahmen des Rechtsetzungsprogramms SSSB an die Hand genommen.

Um die umfassende gesetzgeberische Arbeit bewältigen zu können, sind Prioritäten zu setzen. Die Rechtsetzungsprogramme GO und SSSB dienen der Rechtssicherheit und haben deshalb einen hohen Stellenwert. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, dem Rechtsetzungsprogramm GO wegen seines zwingenden und dringenden Charakters erste Priorität einzuräumen, vor allem was die Inkraftsetzung der in der GO vorgesehenen neuen oder revidierten Erlasse anbelangt. Der Zeitplan des Rechtsetzungsprogramms GO sieht vor, die auf Verwaltungsstufe anfallenden Gesetzgebungsarbeiten bis spätestens Ende 2001 abzuschliessen. Ein Jahr später sollen dann die Arbeiten des Rechtsetzungsprogramms SSSB abgeschlossen sein.

Für die Totalrevision des Geschäftsordnung des Stadtrats, die Erarbeitung einer Geschäftsordnung des Ratssekretariats und von Pflichtenheften der dem Ratssekretariat angehördenden Personen sowie die Vorberatung aller durch den Gemeinderat im Rahmen der Rechtssetzungsprogramme GO und SSSB an den Stadtrat überwiesenen Reglementsentwürfen wird dem Stadtrat beantragt, eine Spezialkommission «Rechtssetzung» mit 9 Mitgliedern einzusetzen. Für die Arbeiten innerhalb der Verwaltung hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe Rechtsetzung mit Vertreterinnen und Vertretern aller Direktionen unter der Leitung der Stadtkanzlei eingesetzt.

Pressedienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile