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30. Juni 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Reklamereglement

Mit einem neuen Reklamereglement will der Gemeinderat ein qualitatives Wachstum im Plakatbereich erreichen. Neue Plakatstellen sollen inskünftig nur noch dort bewilligt werden, wo sie sich sorgfältig ins Stadtbild einfügen. Bisherige störende Plakatstellen sollen umgestaltet oder entfernt werden. Der Gemeinderat hat das neue Reklamereglement verabschiedet und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

pdb. In der Stadt Bern ist in den letzten Jahren die Zahl der Werbeplakate gestiegen. Neben dem traditionellen Plakataushang auf öffentlichem Grund (zur Zeit durch die Allgemeine Plakatgesellschaft APG) wächst die Bedeutung der Plakatierung auf privatem Grund, welche etwa die Hälfte der Werbefläche ausmacht und von verschiedenen Firmen betrieben wird. Neben der quantitativen Ausweitung der Plakatierung ist eine Zunahme von Leuchtkästen und anderen beleuchteten Plakatstellen (Prismenwender, Wechselautomaten usw.) festzustellen. Die steigende Zahl von Plakatstellen, neue Formen der Plakatierung und die punktuell grössere Plakatdichte führen zu wachsenden ästhetischen und städtebaulichen Problemen, welche mit den der Verwaltung heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr zu bewältigen sind.

Handlungsbedarf besteht vor allem in rechtlicher Hinsicht. Ein kommunales Reglement über die Plakatreklame gibt es in der Stadt Bern bis heute nicht. Die kantonale Reklameverordnung genügt in städtischen Gebieten mit hoher Werbedichte nicht mehr zur Sicherstellung eines genügenden Ortsbildschutzes. Nicht zuletzt wegen dieser unbefriedigenden Situation vermochte die Stadt Bern ihre «Plakatpolitik» gegenüber den immer stärker auf den Markt drängenden Plakatierungsfirmen je länger je weniger durchzusetzen. Gegenüber der APG konnte die Stadt ihre Anliegen bisher zwar vertraglich absichern, doch erweist sich auch diese Lösung angesichts der härter gewordenen Konkurrenz im Plakatierungsmarkt zunehmend als problematisch.

Seit 1997 wurden ablehnende Plakatierungsentscheide der städtischen Behörden im Beschwerdeverfahren durch kantonale Behörden regelmässig umgestossen und Plakatstellen gegen den Willen der Stadt Bern in grösserer Zahl bewilligt. Wegen der sehr liberalen kantonalen Praxis war die Stadt Bern während einiger Zeit kaum noch in der Lage, Plakatgesuche abzuweisen. Die Situation ist vorübergehend ausser Kontrolle geraten, was bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen des Stadtbilds geführt hat. Die 1998 eingeleitete Rechtsprechung des bernischen Verwaltungsgerichts, gewisse Formen der Plakatreklame dem Baubewilligungsverfahren zu unterstellen, dürfte tendenziell zu einer gewissen Entschärfung der Situation führen, ersetzt aber ein kommunales Reklamereglement keineswegs.

Griffige Vorschriften

Damit der öffentliche Raum werbemässig nicht überbelastet und entwertet wird, braucht es griffige Vorschriften, welche es den Behörden gestatten, das öffentliche Interesse an einem geordneten und ästhetisch ansprechenden Stadtbild zu wahren und durchzusetzen. Mit dem vorliegenden Reglement soll ein qualitatives Wachstum im Plakatbereich erreicht werden. Neue Plakatstellen werden nur noch dort bewilligt, wo sie sich sorgfältig ins Stadtbild einfügen. Bisherige störende Plakatstellen sollen umgestaltet oder entfernt werden. Die verbesserte Einordnung der Plakatierung in den städtebaulichen Kontext liegt nicht nur im Interesse des Ortsbildschutzes. Sie dient letztlich auch der Werbewirtschaft, denn die Werbewirksamkeit von Plakaten wird durch übermässige, konzeptlose und ästhetisch störende Plakatierung erheblich beeinträchtigt.

Pressedienst der Stadt Bern

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