Aenderung des Personalreglements der Stadt Bern
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Stadtfinanzen und der flächendeckenden Einführung der Neuen Stadtverwaltung Bern (NSB) will der Gemeinderat im Rahmen eines umfassenden Konzeptes neue Instrumente für die Umplatzierung oder Ausgliederung von Mitarbeitenden aus der Stadtverwaltung schaffen. Er hat die dafür nötigen Aenderungen des Personalreglements verabschiedet und an den Stadtrat weitergeleitet. Auf dem Verordnungsweg hat der Gemeinderat die Einsetzung einer paritätischen Ausgliederungskommission beschlossen und einen Leitfaden für die Ausgliederung von Personal verfasst.
Das neue Organ erfordert verschiedene Aenderungen des Personalreglements die vom Stadtrat zu genehmigen sind. Das neue Konzept für Umplatzierungen und Ausgliederungen hat jährliche Kosten von 130'000 Franken zur Folge.
Im weiteren hat der Gemeinderat aufgrund der Thesen der Neuen Stadtverwaltung Bern (NSB) eine in seiner Kompetenz liegende «paritätische Ausgliederungskommission» konzipiert und einen Leitfaden für die Ausgliederung von Personal verfasst (neue Bestandteile der Personalverordnung, PVO).
Die paritätische Ausgliederungskommission besteht aus 6 Mitgliedern und setzt sich paritätisch - aus je 3 Vertretungen der Stadtverwaltung und der Personalverbände - zusammen. Ihr Auftrag umfasst die Beratung des Gemeinderats und der Direktionen in allen bei Ausgliederungen das Personal betreffenden Fragen und Entscheidungen und die Beurteilung von Einzelfällen bei Problemen im Zusammenhang mit Ausgliederungen und Umplatzierungen. Damit die Koordination zwischen der Zentralstelle für Umplatzierungen und der paritätischen Ausgliederungskommission funktioniert, soll die Leitung der Zentralstelle für Umplatzierungen mit beratender Stimme an den Sitzungen der paritätischen Ausgliederungskommission teilnehmen.
Der Leitfaden für die Ausgliederung von Personal richtet sich an die für Ausgliederungen zuständigen Stellen der Stadtverwaltung. Der Leitfaden hat zum Ziel, transparente und geordnete Ausgliederungen zu gewährleisten, die Mitwirkung der Mitarbeitenden zu garantieren, eine faire Lösung für das Personal sicherzustellen sowie Härtefälle zu vermeiden.
Die Aenderungen der PVO treten gleichzeitig mit der Aenderung des Personalreglements in Kraft.