Aenderung der Verordnung über die Fahr- und Parkierbewilligung für die Untere Altstadt
Die bestehende Fassung der Verordnung sagt in Artikel 13, dass bisher erteilte Parkierbewilligungen entschädigungslos aufgehoben werden. Bei diesen Parkierbewilligungen geht es vor allem um die sogenannten U-Bewilligungen, welche es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglichen, ihr Fahrzeug während höchstens 48 Stunden auf den weissen Parkfeldern der Post- und der Junkerngasse sowie der Postgass- und der Brunngasshalde zu parkieren. Somit müssen Personen, die ausserhalb der Post- und der Junkerngasse wohnen, ihre U-Bewilligung abgeben und erhalten zur Zeit keine Fahr und Parkierbewilligung, da die Verordnung bisher nur für die Post- und die Junkerngasse galt.
Dieser Umstand verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Gerechterweise darf ein Entzug der Parkierbewilligung erst erfolgen, wenn der Verkehrskompromis für die gesamte Untere Altstadt umgesetzt ist. Erst dann werden alle Anwohnerinnen und Anwohner gleich betroffen sein. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen den Artikel 13 mit sofortiger Wirkung zu ändern. Bisher erteilte Parkierungsbewilligungen für die Untere Altstadt werden somit erst nach Aufhebung der oberirdischen Parkplätze entschädigungslos aufgehoben.