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5. Mai 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Aenderung der Verordnung über die Fahr- und Parkierbewilligung für die Untere Altstadt

pdb. Im November 1997 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern dem Verkehrskompromiss zugestimmt. Kernstück dieses Verkehrskompromisses ist eine fussgängerfreundliche Innenstadt. Im Februar 1999 erliess der Gemeinderat in der Folge die Verordnung über die Fahr- und Parkierbewilligungen für die Untere Altstadt und setzte diese auf den 1. März 1999 in Kraft. Bis zur Aufhebung der oberirdischen Parkplätze in der Unteren Altstadt gilt die Verordnung lediglich für die Post- und die Junkerngasse.

Die bestehende Fassung der Verordnung sagt in Artikel 13, dass bisher erteilte Parkierbewilligungen entschädigungslos aufgehoben werden. Bei diesen Parkierbewilligungen geht es vor allem um die sogenannten U-Bewilligungen, welche es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglichen, ihr Fahrzeug während höchstens 48 Stunden auf den weissen Parkfeldern der Post- und der Junkerngasse sowie der Postgass- und der Brunngasshalde zu parkieren. Somit müssen Personen, die ausserhalb der Post- und der Junkerngasse wohnen, ihre U-Bewilligung abgeben und erhalten zur Zeit keine Fahr und Parkierbewilligung, da die Verordnung bisher nur für die Post- und die Junkerngasse galt.

Dieser Umstand verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Gerechterweise darf ein Entzug der Parkierbewilligung erst erfolgen, wenn der Verkehrskompromis für die gesamte Untere Altstadt umgesetzt ist. Erst dann werden alle Anwohnerinnen und Anwohner gleich betroffen sein. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen den Artikel 13 mit sofortiger Wirkung zu ändern. Bisher erteilte Parkierungsbewilligungen für die Untere Altstadt werden somit erst nach Aufhebung der oberirdischen Parkplätze entschädigungslos aufgehoben.

Pressedienst der Stadt Bern

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