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12. Mai 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Aenderung der Ueberbauungsordnung Wankdorffeldstrasse 60 (AMAG-Areal)

Die heute gültige Parterrebaulinie in der Ueberbauungsordnung Wankdorffeldstrasse 60 soll erweitert und das bestehende Baufeld für zweigeschossige Bauten vergrössert werden. Diese Anpassungen bedingen geringfügige Aenderungen der Baulinien, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen.

pdb. Die Aenderung der Ueberbauungsordnung wird vorgenommen, weil die AMAG Bern den Bau eines neuen Ausstellungsgebäudes plant, und die heute gültigen Parterrebaulinien eine sinnvolle Plazierung des Gebäudes verunmöglichen. Das Baufeld wird vergrössert, damit der für weitere Ergänzungsbauten nötige Spielraum gewonnen werden kann. Aus den beiden Anpassungen ergibt sich ein Nutzungszuwachs von rund 3000 Quadratmetern. Als Kompensation verzichtet die AMAG Bern auf vier Geschosse im bestehenden Baufeld im Norden der Parzelle von ebenfalls rund 3000 Quadratmetern. Aufgrund des flächengleichen Ausgleichs wird kein Vertrag über Mehrwertabschöpfung abgeschlossen.

Die Erweiterung der Parterrebaulinie und die Anpassung des Baufelds für zweigeschossige Bauten sind städtebaulich unproblematisch. Die Baulinienänderung kann im Verfahren für geringfügige Aenderungen von Nutzungsplänen nach Artikel 122 Abs. 5 der Bauverordnung durchgeführt werden. Für dieses Verfahren ist der Gemeinderat zuständig. Die Aenderung wird öffentlich aufgelegt.

Pressedienst der Stadt Bern

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