Aenderung der Ueberbauungsordnung Wankdorffeldstrasse 60 (AMAG-Areal)
Die heute gültige Parterrebaulinie in der Ueberbauungsordnung Wankdorffeldstrasse 60 soll erweitert und das bestehende Baufeld für zweigeschossige Bauten vergrössert werden. Diese Anpassungen bedingen geringfügige Aenderungen der Baulinien, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen.
Die Erweiterung der Parterrebaulinie und die Anpassung des Baufelds für zweigeschossige Bauten sind städtebaulich unproblematisch. Die Baulinienänderung kann im Verfahren für geringfügige Aenderungen von Nutzungsplänen nach Artikel 122 Abs. 5 der Bauverordnung durchgeführt werden. Für dieses Verfahren ist der Gemeinderat zuständig. Die Aenderung wird öffentlich aufgelegt.