Sanierung Schiessanlage Riedbach: Verzicht auf eine Etappierung
Im weiteren hat der Gemeinderat verschiedene Projektänderungen bewilligt:
Verlegen der Funktionärsbüros
Nach den heute geltenden Vorschriften muss in Schiessanlagen zwischen den Schiesslägern und den Bereichen für die logistischen Dienste, die sich bei älteren Schiessanlagen in der Regel hinter den Lägern befinden, eine Trennwand eingebaut werden, welche den Schiesslärm auf ein erträgliches Mass reduziert. Der Einbau einer solchen Trennwand, wie sie im bewilligten Projekt ursprünglich vorgesehen war, hätte eine entsprechende Verbreiterung des Gebäudes bedingt.
Inzwischen sind verschiedene Schützengesellschaften aufgelöst worden, so dass die Anzahl der Büros reduziert werden kann. Neu werden nur noch 20 statt der 34 vorgesehenen Büros nötig sein. Das Ausführungsprojekt wurde deshalb noch einmal überarbeitet und so angepasst, dass die bestehende 300 m-Anlage in ihrer heutigen Breite belassen und im Osten um die heute offenen 10 Feldläger erweitert wird, während die 20 Funktionärsbüros mit jeweils 3 - 4 Arbeitsplätzen in einen Anbau vor die bestehenden Mannschaftsunterkünfte im Tiefparterre verlegt werden.
Verzicht auf Lärmblenden
Für die Reduktion der Lärmwerte verlangte die kantonale Schiesslärmkommission seinerzeit das Erstellen von sogenannten Lärmblenden. Diese Massnahme wird heute als unverhältnismässig eingestuft. Mit einem Wiedererwägungsgesuch soll darauf hingewirkt werden, dass bei den direkt betroffenen Gebäuden eine Reduktion der Immissionen mit gezielten Einzelmassnahmen sichergestellt werden kann.
Die Aenderungen werden voraussichtlich zu Kosteneinsparungen von rund 500'000 Franken führen, so dass der Gemeinderat ein Kostendach von 7,3 Mio Franken beschlossen hat. Der Schiessbetrieb in der erweiterten Anlage sollte am 1. März 2002 aufgenommen werden.