Reichenbachstrasse: Weiterzug des Beschwerdeentscheids
Die Stadt Bern zieht den Beschwerdeentscheid des Regierungsstatthalters betreffend Sperrung der Reichenbachstrasse an den Regierungsrat weiter.
pdb. Der Regierungsstatthalter I von Bern hat mit Entscheid vom 18. März 1999 die Beschwerden gegen die Verkehrsbeschränkungsverfügung betreffend Sperrung der Reichenbachstrasse gutgeheissen und hat die Verfügung in ein Fahrverbot mit dem Zusatztext "Zubringerdienst gestattet" abgeändert.<p> Die Stadt Bern hat in den letzten 10 Jahren davon abgesehen, Durchgangsverkehr mittels Fahrverboten mit gestattetem Zubringerdienst einzudämmen, da namentlich bei grossen Perimetern eine wirksame Kontrolle kaum zu gewährleisten ist. Die Matte-Sperre mittels Fahrverbot mit gestattetem Zubringerdienst, welche anfangs der 80er Jahre verfügt und 1987 rechtskräftig wurde, verdeutlicht diese Problematik. Diese und andere Gründe haben den Gemeinderat veranlasst, den Regierungsrat mittels Verwaltungsbeschwerde anzurufen.