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28. April 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Initiative "Reitschule für alle": Gemeinderat will Klarheit

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Entscheid des Regierungsstatthalters vom 12. April 1999 in Sachen Initiative "Reitschule für alle" an den Regierungsrat des Kantons Bern weiterzuziehen. Die vom Stadtrat verabschiedete Sanierungsvorlage wird, wie vorgesehen, am 13. Juni 1999 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Entscheid unterbreitet. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit den politisch und demokratisch richtigen Weg gewählt zu haben.

pdb. Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik Reitschule an seiner heutigen Sitzung eingehend befasst. Als gewichtige Grundlage für seinen Entscheid stand der schlechte bauliche Zustand der Reitschule und die dringend notwendige Sanierung im Vordergrund. Dass diese nötig ist, hat auch der Stadtrat - in Kenntnis des Inhalts der eingereichten Initiative - mit deutlicher Zustimmung zur Sanierungsvorlage am 8. April 1999 bekundet. Die Stadt steht als Eigentümerin der Liegenschaft bezüglich baulichem Zustand und Sicherheit in der Verantwortung. Aus diesem Grund soll die Vorlage programmgemäss und damit möglichst rasch den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterbreitet werden (13. Juni 1999). Der Gemeinderat hält fest, dass die Vorlage für die Sanierung der Gebäudehülle die mit der Initiative angestrebte Nutzung nicht verhindert. <p>Die Initiative "Reitschule für alle" hat der Gemeinderat am 6. Januar 1999 aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen und gestützt auf eine Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) als materiell ungültig erklärt. Gegen diesen Entscheid reichte das Initiativkomitee beim Regierungsstatthalter eine Gemeindebeschwerde ein. Am 12. April entschied der Regierungsstatthalter erstinstanzlich über die Gemeindebeschwerde, bestätigte die Ungültigkeit von Artikel 6 Absatz 2 der Initiative (zusätzliche Parkierungsanlage mit max. 500 Autoabstellplätzen), erklärte diese jedoch im übrigen als materiell gültig. Sowohl das Amt für Gemeinden und Raumordnung als auch der Regierungsstatthalter orten damit zwar einen Verstoss gegen übergeordnetes Recht beim fraglichen Artikel, kommen aber zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Somit liegen von zwei kantonalen Instanzen unterschiedliche Beurteilungen über die materielle Gültigkeit der gesamten Initiative vor. Aufgrund seiner Erfahrungen mit Planungsgeschäften der vergangenen Monate, in denen der Kanton wiederholt die Ueberzeugung vertrat, Nutzungszuweisungen seien bereits im Rahmen der Raumplanung vorzunehmen, hält der Gemeinderat an seiner Auffassung fest, dass diese Bestimmung auch bei der vorliegenden Initiative angewendet werden muss und diese deshalb als materiell ungültig einzustufen ist. Aus dieser Sachlage heraus kann der Gemeinderat die Initiative nicht einfach dem Souverän unterbreiten, weil er sonst das Risiko eingeht, dass die allenfalls angenommene Initiative vom Kanton aufgrund einer Beschwerde als nicht genehmigungsfähig erklärt würde. Er will deshalb mit seinem Weiterzug an den Regierungsrat Klarheit schaffen. Der Gemeinderat stuft die Volksrechte als höchstes Gut ein; er will aber - aus eben diesem Grund - dem Souverän nur genehmigungsfähige Vorlagen unterbreiten.

Pressedienst der Stadt Bern

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