Parkanlage "Bundeshaus - Kleine Schanze"
Bund und Stadt wollen mit dem Konzept "Park für alle" gemeinsam einen Beitrag an die Verbesserung der unbefriedigenden Verhältnisse um das Parlamentsgebäude und die angrenzenden Bundeshäuser leisten. Die Umgebung soll der Würde des Parlaments- und Regierungsgebäudes des Bundes gerecht werden. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat für die Realisierung des Projekts einen Kredit von 450 000 Franken (Kostenanteil Stadt).
Im August 1997 setzte der Gemeinderat eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, neue Lösungsvorschläge für die Verbesserung der unbefriedigenden Situation zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe legte dem Gemeinderat im November 1997 entsprechende Lösungsansätze vor. In der Folge wurde eine Gesamtarbeitsgruppe Bund/Stadt gebildet, die die vorgeschlagenen Massnahmen hinsichtlich Realisierbarkeit und Kosten überprüfte. Gestützt auf das Ergebnis dieser Ueberprüfung wurde eine Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Stadt Bern über die Errichtung einer Parkanlage «Bundes-haus - Kleine Schanze» abgeschlossen. Darin wird auch der Kostenteiler geregelt.
Das Konzept in Kürze
Das Konzept des «Parkes für alle» basiert auf drei Standbeinen:
Bauliche/gestalterische Massnahmen: Das Parkgebiet wird besser beleuchtet. Massnahmen im Bereich Bepflanzung, wie zum Beispiel die Schaffung von Lichtfenstern, die Beseitigung von gewachsenen Nischen, die Neugestaltung der Moorbeetbereiche, ein verbesserter Einblick auf die Gehwege u.a.m. wurden bereits bei den Winterarbeiten 1998 berücksichtigt und belasten das Projekt finanziell nicht.
Belebung: Durch Veranstaltungen für jung und alt soll das Gebiet belebt werden. Ebenso sollen Möglichkeiten für Spiele verschiedenster Art geschaffen werden.
Präsenz: Polizei, private Bewachungsfirmen, Reinigungsdienst und Angehörige der Schutzorganisation des Sicherheitsdienstes der Bundesverwaltung sind im betroffenen Gebiet anwesend. Für das Gebiet wird eine Parkordnung erlassen, welche durch ein richterliches Verbot geschützt wird.
Die Kosten
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 850'000 Franken. Davon übernehmen Bund und Einwohnergemeinde Bern je die Hälfte, wobei die Stadt noch einen Reservebetrag von 25'000 Franken für Unvorhergesehenes zu berücksichtigen hat (Stadtbeitrag somit 450'000 Franken). Gemäss Vereinbarung Bund/Stadt tragen der Bund und die Stadt ebenfalls je die Hälfte der jährlichen Betriebskosten. Weiter bezahlt der Bund den Unterhalt auf seinem Gebiet und seinen Anlagen, die Stadt den Unterhalt auf ihrem Gebiet und ihren Anlagen. Schliesslich trägt der Bund die Kosten für einen Sicherheitsstandard, der den allgemein üblichen übersteigt.
Die Projektleitung für die Umsetzung der baulichen und gestalterischen Massnahmen liegt beim Bund unter Einbezug der Stadt. Einer paritätisch zusammengesetzten Begleitgruppe von vier Personen unter jährlich wechselndem Vorsitz zwischen Bund und Stadt obliegt die Ueberwachung und Umsetzung der Massnahmen sowie die Kontrolle über den Betrieb; sie trifft Sofortmassnahmen oder stellt Anträge an die zuständigen Behörden.