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4. Juli 2007 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 228

Das Untersuchungsrichteramt und die Stadtpolizei Bern teilen mit:

Badeunfall im Weyerli – keine Anhaltspunkte für Drittverschulden

pid. Die Todesursache des am 13. Juni 2007 im Spital verstorbenen 14-jährigen Knaben ist geklärt, er starb durch Ertrinken. Dritteinwirkung kann ausgeschlossen werden.

Ohne Einwilligung seiner Eltern hat sich der 14-Jährige am 10. Juni 2007 mit seinen Kollegen ins Weyerli begeben. In einem unbeobachteten Augenblick tauchte der Junge - welcher nur mangelnde Schwimmkenntnisse besass - im 4m Schwimmbecken unter Wasser. Der Bademeister erblickte den Jungen und rettete ihn aus der Tiefe. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation verstarb der Junge drei Tage später an den Folgen des Unfalls.

Polizeikommando der Stadt Bern

sg

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