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16. November 2005 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 356

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Verbrennen von Abfällen im Freien

pid. In letzter Zeit mehrten sich Vorfälle, in denen insbesondere Gartenbesitzer unerlaubt Abfälle verbrannnten. So musste die Flurpolizei allein in den letzten vier Tagen sieben Mal intervenieren, weil Siedlungsabfälle, Altholz und nicht trockene Gartenabfälle verbrannt wurden.

Die Luftreinhalteverordnung umschreibt das Verbrennen von erlaubten Abfällen wie folgt: Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn wenig Rauch entsteht. Die Aufzählung ist abschliessend!

Aehnlich verhält es sich bei Cheminées und handbeschickten Feuerungen; darin dürfen nur naturbelassenes, stückiges Holz sowie Reisig und Zapfen verbrannt werden.

Wer anderes Material verbrennt, macht sich strafbar.

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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