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6. Mai 2005 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 127

Das Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland teilt mit:

Voruntersuchungen betreffend Herzoperationen mit tödlichem Ausgang abgeschlossen

pid. In der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie des Inselspitals Bern erfolgten im Verlaufe des Monates September 2003 mehrere operative Eingriffe an einem schwerkranken 22-jährigen Mann: der Patient wurde zuerst mit einem Kunstherzen am Leben erhalten. Als ein gesundes Herz verfügbar war, wurde ihm dieses implantiert. Das transplantierte Herz arbeitete aber nur kurze Zeit normal, weshalb dem Patienten am 23.09.2003 - zur Überbrückung der Wartezeit auf ein neues Spenderorgan - erneut ein externes Thoratec-Gerät, d.h. ein künstliches Herz außerhalb des Körpers, eingesetzt wurde. Am 11.10.2003 starb der Patient. Es wurde festgestellt, dass der Verbindungsschlauch von der künstlichen linken Herzkammer losgelöst war, was zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn des Patienten geführt hatte. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Ursache für die Lösung des Verbindungsschlauches in der Tatsache lag, dass der Chirurg für die Herstellung der festen Verbindung die falsche Klemmbuchse verwendet hatte. Er ist deshalb wegen fahrlässiger Tötung an das Strafeinzelgericht des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen überwiesen worden.

Am 18.03.2004 ist in der Herzklinik des Inselspitals Bern ein operativer Eingriff an den Herzklappen und dem Herzkranzgefäss eines 57-jährigen Mannes mit tödlichem Ausgang erfolgt. Der Kardiotechniker wird sich wegen fahrlässiger Tötung infolge einer fehlerhaften Bedienung der Herz-Lungen-Maschine vor dem Strafeinzelgericht des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen zu verantworten haben.

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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