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3. April 2001 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 96

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Gewichtsbeschränkungen auf 28 Tonnen in der Gemeinde Bern

pid. Im Zuge der zulässigen Anpassung der Höchstgewichte gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung per 1. Januar 2001 mussten in der Gemeinde Bern diverse Untersuchungen bei Brücken, Auflagern, Kragplatten und Strassenzügen vorgenommen werden. Die Resultate zeigen auf, dass an diversen Orten ein Höchstgewicht von 28 Tonnen aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf.
In den nächsten Tagen werden vom Strasseninspektorat - im Auftrag des Tiefbauamtes - an folgenden Strassen oder Brücken Gewichstbeschränkungen von 28 Tonnen signalisiert:
Nydeggbrücke, ab Aargauer-/Muristalden bis Nydegggasse; Gerechtigkeitsgasse; Kramgasse; Marktgasse; Spitalgasse; Bahnhofplatz, Nr. 1 – 9; Kornhausplatz; Theaterplatz; «Linienverkehr gestattet».
Bethlehembrücke, Bethlehemstrasse ab Keltenstrasse bis Looslistrasse; «Linienverkehr gestattet».
Felsenaubrücke, ab Fährstrasse bis Felsenstrasse (inkl. Seite Gemeinde Bremgarten); «Linienverkehr gestattet».
Innenstadtbereiche:
Bärenplatz; Waisenhausplatz, ab Neuengasse bis Spitalgasse; Käfiggässchen; Waaghausgasse; Nägeligasse, ab Predigergasse bis Kornhausplatz; Predigergasse, ab Nägeligasse bis Schüttestrasse; Schüttestrasse; Grabenpromenade; Brunngasshalde; Postgasshalde; Postgasse; Kreuzgasse; Rathausplatz; Rathausgasse; Brunngasse; Ziebelegässli; Zytglogge-Laube; Hotelgasse; Herrengasse; Bibliothekgässchen; Münsterplatz; Münstergasse; Junkerngasse.
Bei der Polygonbrücke muss infolge des schlechten baulichen Zustandes das zulässige Höchstgewicht auf 13 Tonnen beschränkt werden.
Eine entsprechende Publikation erfolgt im Amtsblatt und im Anzeiger Region Bern.

Mit dem Aufstellen der Signalisation sind die Gewichtsbeschränkungen rechtsgültig.

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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