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25. September 2000 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 29

Das Feuerwehrkommando der Stadt Bern teilt mit:

Mehr als die Hälfte der kontrollierten Gastgewerbebetriebe beanstandet

bfb. Bei Brandschutzkontrollen in einhundert Gastgewerbebetrieben der Stadt Bern mussten mehr als die Hälfte beanstandet werden. Bei den auf eine stadträtliche Interpellation hin verordneten Kontrollen durch Organe der Gewerbepolizei, der Berufsfeuerwehr und der Gebäudeversicherung wurden zur Hauptsache Mängel an den Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen beanstandet, gefolgt von verstellten oder nicht frei begehbaren Fluchtwegen. Die Betreiberinnen und Betreiber der beanstandeten Betriebe zeigten sich indessen gegenüber den Kontrollorganen einsichtig und versprachen Besserung.

Aufgrund der im Stadtparlament eingereichten Interpellation der Fraktion SVP (Margrit Thomet) führten die Gewerbepolizei und die Berufsfeuerwehr in Zusammenarbeit mit der Gebäudeversicherung des Kantons Bern seit Beginn dieses Jahres Brandschutzkontrollen in Bars, Dancings, Restaurants mit Saalbetrieb, Veranstaltungsräumen mit publikumsintensiver Nutzung und 'In-Lokalen', vorallem in Unter- und Obergeschossen, durch. Kontrolliert wurde anlässlich dieser sogenannten 'Feuerschau' vorallem die Zugänglichkeit und Grösse der Fluchtwege, die Sicherheitsbeleuchtung und die Funktionstüchtigkeit der brandschutztechnischen Einrichtungen.<p> In deutlich mehr als der Hälfte der bisher kontrollierten einhundert Gastgewerbebetrieben mussten Mängel beanstandet werden, welche bis in den nächsten Wochen behoben sein müssen. Die Gewerbepolizei und die Berufsfeuerwehr sind zur Zeit mit den umfangreichen Nachkontrollen in den beanstandeten Betrieben beschäftigt.<p> Die am meisten beanstandeten Mängel betreffen die Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, welche fehlend, defekt oder wo vorgeschrieben nicht permanent leuchtend angetroffen wurde (71 Prozent), Fluchtwege die durch Material oder Apparate verstellt oder infolge eines falschen Schliesssystems nicht frei begehbar waren (53 Prozent) oder fehlende, nicht fest installierte, nicht plombierte oder nicht fristgerecht geprüfte Handfeuerlöscher (52 Prozent).<p> Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern, welche im Auftrag des Gesetzgebers für die Brandsicherheitsvorschriften in Gebäuden zuständig ist, hat die Durchführung dieser einmaligen Feuerschau der Einwohnergemeinde Bern übertragen und beteiligt sich an den anfallenden Kosten. Die kombinierte feuerschutztechnische und gewerbepolizeiliche Gebäudeschau dient vorallem dem Schutz vor den Gefahren für Leib und Leben der Lokalbesucherinnen und -besucher.<p> Die Gastwirtinnen und Gastwirte der kontrollierten Betriebe, welche für die Sicherheit ihrer Gäste verantwortlich sind, konnten für die Instandhaltung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen sensibilisiert werden und zeigten sich gegenüber den Kontrollorganen einsichtig und zuvorkommend.<p> Die beteiligten Instanzen sind überzeugt, dass sich die Lokalbesucherinnen und -besucher dank dieser Kontrollen sicher fühlen dürfen, wobei feststeht, dass diese Kontrollen die Betreiberinnen und Betreiber der Lokale nicht entbindet, die Selbstverantwortung für die Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen wahrzunehmen.

Informationsstelle Berufsfeuerwehr Bern

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